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"Report München": Bern wirft der deutschen Justiz Völker-rechtsverletzung vor
Sprengt die Schweiz die Verfahren gegen Max Strauß und Karlheinz Schreiber?

München (ots)

In einer beispiellosen Intervention hat sich die
Schweiz in die Verfahren um den bislang größten Schmiergeldskandal 
der Bundesrepublik eingeschaltet. In einem Schreiben vom 9. Juli 
2007, das dem ARD-Magazin "Report München" vorliegt, verlangt das 
Berner Bundesamt für Justiz "die Aufhebung" der Urteile im 
Zusammenhang mit dem Fuchs-Panzer-Geschäft des Thyssen-Konzerns mit 
Saudi-Arabien. In dem an das Bundesjustizministerium in Berlin 
gerichteten siebenseitigen Dokument heißt es, die deutschen Behörden 
hätten "sämtliche geeigneten Maßnahmen zu ergreifen", um "den 
rechtmäßigen Zustand wieder herzustellen". Die Schweiz benennt 
ausdrücklich die schon abgeschlossenen Verfahren gegen die 
Thyssen-Manager Jürgen Maßmann und Winfried Haastert, sowie gegen 
Ex-Rüstungsstaatssekretär Holger Pfahls, die vom Augsburger 
Landgericht wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden sind. Die 
Berner Justiz fordert nachhaltig, "abgeschlossene Verfahren 
rückgängig zu machen".
Das Schweizer Veto bezieht auch die noch anhängigen Verfahren 
gegen Max Strauß und Karlheinz Schreiber ein.
Die Schweiz untersagt, die auf dem Weg der Rechtshilfe nach 
Deutschland gelieferten Bankunterlagen als Beweismittel zu verwenden 
und will "schriftlich bestätigt haben, dass die besagten Beweismittel
nicht zu diesem Zweck verwendet werden".
Es ist das erste Mal, dass die Schweiz sich in dieser Form mit der
deutschen Justiz auseinandersetzt. Sie wirft den deutschen Gerichten 
vor, darunter dem Bundesgerichtshof (BGH), das völkerrechtlich 
verbindliche Rechtshilfeabkommen verletzt zu haben. Die Warnung aus 
Bern ist deutlich: Der BGH habe eine Lage geschaffen, die "für die 
Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Schweiz im Bereich der 
Rechtshilfe unabsehbare Konsequenzen" habe.
Folco Galli, der Sprecher des Berner Bundesamtes für Justiz sagte 
gegenüber "Report München" in einem Interview: "Dies wäre einer 
vertrauensvollen Zusammenarbeit und der Bekämpfung strafbarer 
Handlungen abträglich und würde im Ergebnis beiden Ländern schaden. 
Wir sind nicht gewillt, diese Verletzungen hinzunehmen. Bis zur 
Klärung der Sachlage wird die Schweiz für die im vorliegenden 
Sachverhalt in Deutschland noch hängigen Strafverfahren keine weitere
Rechtshilfe mehr leisten."
Kernpunkt der Auseinandersetzung sind die Schweizer Bankunterlagen
von Karlheinz Schreiber. Diese waren auf Grund eines Augsburger 
Rechtshilfeersuchens im Jahr 1999 nach Deutschland transferiert 
worden. Zum Streit kam es, als das Schweizer Bundesamt später 
feststellen musste, dass in dem deutschen Rechtshilfeersuchen 
"wesentliche Tatsachen" fehlten, erklärt Folco Galli gegenüber dem 
ARD-Magazin. Die Schweiz fühlte sich von der Augsburger 
Staatsanwaltschaft über die Tatsache nicht informiert, dass das  für 
Thyssen zuständige Finanzamt die Schmiergeldzahlungen in Höhe von 220
Millionen Mark als "nützliche Aufwendungen" genehmigt hatte. 
"Demzufolge liegt auch kein rechtshilfefähiger Abgabebetrug vor", die
Rechtshilfe sei "zu Unrecht gewährt worden", sagt Folco Galli.
Schon im Dezember 2002 und erneut im November 2006 hatte die 
Schweiz vergebens darauf hingewiesen, dass in Sachen Fuchspanzer 
keine Rechtshilfe möglich sei. Der Bundesgerichtshof setzte sich 
ebenso wie die Augsburger Justiz in den Revisionsverfahren Maßmann 
und Haastert darüber hinweg und sagte, dass es in der 
Entscheidungsbefugnis der deutschen Justiz liege, einmal gelieferte 
Akten als Beweismittel einzusetzen. Außerdem sei die Schweiz durch 
die Augsburger Staatsanwaltschaft nicht getäuscht worden. Das sieht 
Bern nun ganz anders.
Das Veto aus Bern könnte Auswirkungen auf die politischen 
Beziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz haben. Nach 
Informationen von Report München hat sich das Berner Bundesamt seine 
erneute Intervention diesmal vom Schweizer Justizminister Christoph 
Blocher absegnen lassen.
Am Montag wird der Prozess gegen Max Strauß vor dem Augsburger 
Landgericht fortgesetzt.
Bei Verwendung bitte Quellenangabe!

Pressekontakt:

Bei Rückfragen:
Redaktion Report, Klaus Wiendl, Tel.: 089 / 3806-5263, -5370 oder
0171 / 81 49 570.

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