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Mehr Geld aus gekündigten Lebensversicherungen
ARD-Wirtschaftsmagazin Plus Minus,
Dienstag, 18. April 2006, 21.50 Uhr, im Ersten

München (ots)

Alle Kunden, die vor 1994 eine Kapitallebens- oder
Rentenversicherung abgeschlossen und gekündigt haben, haben nun 
ebenfalls Anspruch auf Nachzahlungen. Das ergibt sich aus einem neuen
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, so der 
Versicherungsombudsmann und ehemalige Richter am Bundesgerichtshof 
Prof. Dr. Römer im ARD-Wirtschaftsmagazin Plusminus (Sendetermin 
heute, Dienstag, 18. April 2006, 21.50 Uhr, im Ersten).
Allerdings sei die Frage der Verjährung noch strittig und müsse 
gerichtlich geklärt werden, so Prof. Dr. Römer. Die Branche wiegelt 
ab, pocht auf Verjährung. Doch führende Rechtswissenschaftler wie 
Prof. Dr. Schwintowski von der Humboldt-Universität Berlin sagen 
gegenüber ARD Plusminus, eine Verjährung kann erst in Kraft treten, 
wenn die Kunden von der Sache wissen. Somit wären die Ansprüche noch 
nicht verjährt, die Kunden könnten Nachzahlungen fordern.
Hintergrund: jeder zweite Kapitallebens- oder 
Rentenversicherungsvertrag wird vorzeitig gekündigt. In der Regel mit
erheblichen Verlusten für die Kunden, teilweise sogar bis hin zu 
Totalverlust der eingezahlten Beiträge, von einer Verzinsung gar 
nicht zu reden. Das darf so nicht sein entschied der 
Bundesgerichtshof im Oktober 2005, legte einen Mindestrückkaufswert 
fest, der etwa 40-45% der eingezahlten Beiträge entspricht, und 
untersagte Stornogebühren. Folge: Kunden haben Anspruch auf 
Nachforderung. Das gilt für die Jahre 1994 bis 2001. Einige 
Versicherer bezahlen bereits anstandslos. Doch die Kunden müssen sich
melden, von alleine zahlen die Unternehmen bislang nicht.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes von Februar 2006 mit 
dem Aktenzeichen 1 BvR 1317/96 legt eindeutig für Verträge, die vor 
1994 abgeschlossen und gekündigt wurden, das Bundesgerichtshof-Urteil
zu Grunde. Somit hätten alle Kunden, die jemals vor 2001 einen 
Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen haben, Anspruch auf 
Nachzahlung. Wird die Frage der Verjährung nun zu Gunsten der Kunden 
entschieden, könnten, wenn alle Kunden sich melden, nach Schätzungen 
von ARD Plusminus rund 6 Milliarden Euro Nachforderungen auf die 
Branche zukommen.

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Telefon: 089 / 5900 2176

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