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Report Mainz: Finanzielle Entlastung für Wachkomapatienten und Angehörige kommt nicht an
am 24.08.2009, 21.45 Uhr im Esten

Mainz (ots)

Die von der Politik beschlossene finanzielle
Entlastung von Wachkomapatienten und ihren Angehörigen kommt in der 
Praxis praktisch nicht an. Fast zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten 
des Gesetzes gibt es nach Informationen des ARD-Politikmagazins 
"Report Mainz" in den Bundesländern bisher keinen einzigen landesweit
gültigen Rahmenvertrag zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und 
den Heimen. Diese sind in der Regel Voraussetzung, damit Patienten 
und ihre Familien bei den Kosten für die so genannte 
Behandlungspflege entlastet werden können.
Zur Behandlungspflege gehört etwa das Absaugen von Sekreten durch 
eine Kanüle in der Luftröhre. Wachkomapatienten benötigen diese, weil
sie nicht selbstständig atmen oder abhusten können. Die Große 
Koalition hatte im Zuge der Gesundheitsreform beschlossen, dass sich 
neben den Pflegekassen ab 1. April 2007 auch die Krankenkassen an der
Finanzierung der Behandlungspflege für Wachkomapatienten in 
Pflegeeinrichtungen beteiligen müssen. Experten gehen davon aus, dass
diese bis zu 50 Prozent der gesamten Pflege ausmacht. Bundesweit wird
daher mit insgesamt bis zu 100 Millionen Euro an zusätzlichen Kosten 
für die Krankenkassen gerechnet. Dadurch soll der Eigenanteil für die
Betroffenen sinken. Weil die Kosten erheblich höher sind als in 
normalen Pflegeheimen, sind bis zu 90 Prozent der Familien auf 
Sozialhilfe angewiesen.
Vertreter von speziellen Pflegeeinrichtungen für Wachkomapatienten
sprechen jetzt von Verzögerungstaktik der Krankenkassen. Veronika 
Nelißen, stellvertretende Vorsitzende der "Bundesarbeitsgemeinschaft 
Phase F", sagte gegenüber "Report Mainz": "Wir können durchaus 
bundesweit feststellen, dass die Krankenkassen an einem Ergebnis 
nicht interessiert sind und sehr verzögern." Auch der Verein 
"Schädel-Hirn-Patienten in Not e.V." fordert eine schnelle Umsetzung 
des Rechtsanspruchs. Nach seinen Angaben gibt es in Deutschland etwa 
15.000 Wachkomapatienten.
Paul-Jürgen Schiffer, der für den "Verband der Ersatzkassen" 
(VDEK) maßgeblich an den Richtlinien und Empfehlungen mitgearbeitet 
hat, räumt ein, dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs nur langsam 
vorangeht. Dies liege aber auch an den Heimen selbst, die keine 
Anträge auf Verhandlungen stellten: "Für mich ist es verwunderlich, 
dass viele Träger von sich aus keine Aktivität entwickeln", sagte 
Schiffer in "Report Mainz".
Der Sozialrechtsprofessor Felix Welti von der Hochschule 
Neubrandenburg sieht dagegen vor allem die Krankenkassen in der 
Pflicht: "Aus rechtsstaatlicher Sicht ist das äußerst problematisch. 
Wir beobachten immer stärker, dass auch bei öffentlich-rechtlichen 
Körperschaften wie den Krankenkassen die Umsetzung des geltenden 
Rechts hinten auf der Tagesordnung steht. Das darf auf Dauer nicht so
bleiben."
Zitate gegen Quellenangabe frei.

Pressekontakt:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an "Report Mainz", Tel.:
06131/929-3351.

Original-Content von: SWR - Das Erste, übermittelt durch news aktuell

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