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VDK: Nachzahlungen bei Fehlern im Rentenbescheid nicht auf vier Jahre begrenzen
"Report Mainz", heute, 5.10.2009, 21.45 Uhr im Ersten

Mainz (ots)

Die Vorsitzenden des Sozialverbandes VDK, Ulrike
Mascher, hat gegenüber dem ARD-Politikmagazin "Report Mainz" 
gefordert, Rentennachzahlungen künftig nicht auf vier Jahre zu 
begrenzen, wenn ein klarer Fehler der Rentenversicherung vorliege. 
Mascher sagte in der Sendung "Report Mainz", für solche Fehler müsse 
die Rentenversicherung gerade stehen: "Das kann sie nicht abwälzen 
auf den Rentner und dann sagen, wenn Du das nicht bemerkt hast, bist 
Du halt der Dumme."
Bislang verjähren Rentenansprüche in der Regel bereits nach vier 
Jahren. Das zuständige Bundesarbeitsministerium erklärte gegenüber 
dem ARD-Politik-Magazin, dass diese Vier-Jahres-Frist schon immer 
gegolten habe: "Hintergrund sind die unabsehbaren Finanzrisiken für 
das System Rente." Der VDK hält diese Begründung für wenig schlüssig.
"Im Umkehrschluss heißt das ja, dass es sehr viele Fälle sind", so 
Ulrike Mascher gegenüber "Report Mainz". "Und wenn das sehr viel 
Fälle sind, dann finde ich das völlig unakzeptabel, die Rentnerinnen 
und Rentner so abzuwehren." Immer wieder würden Rentner durch die 
Vier-Jahres-Frist viel Geld verlieren.
Der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht Professor Wolfgang 
Meyer kritisiert in dem ARD-Magazin, dass die Vier-Jahres-Frist 
mittlerweile auch in Fällen angewendet werde, in denen die 
Rentenversicherung den Rentner aktiv falsch beraten habe. In solchen 
Fällen profitiere die Rentenversicherung davon, dass sie die Bürger 
von der Verwirklichung ihrer Rechte abhalte. "Das scheint mir mit dem
Sinn und Zweck des geltenden Rechts nicht vereinbar zu sein", so 
Meyer wörtlich. Eine "Schieflage zu Lasten der Rentner" könne man 
auch darin sehen, dass es im umgekehrten Fall keine Vier-Jahres-Frist
gebe: "Wenn ein Rentner zu viel bekommen hat, muss er alles 
erstatten, was er zu viel bekommen hat", so Meyer weiter.
Hintergrund sind unter anderem die vor wenigen Wochen 
veröffentlichten Prüfungsergebnisse des Bundesversicherungsamtes. Die
Prüfer deckten dabei auf, dass Tausende Rentner zu wenig Rente 
bekommen hatten, weil die Deutsche Rentenversicherung versäumt hatte,
sie auf die für sie günstigste Rentenform hinzuweisen. Auch hier sind
die Nachzahlungen auf vier Jahre begrenzt.
Zitate gegen Quellenangabe frei.

Pressekontakt:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an "Report Mainz", Tel.:
06131/929-3351.

Original-Content von: SWR - Das Erste, übermittelt durch news aktuell

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