VDK: Nachzahlungen bei Fehlern im Rentenbescheid nicht auf vier Jahre begrenzen
"Report Mainz", heute, 5.10.2009, 21.45 Uhr im Ersten
Mainz (ots)
Die Vorsitzenden des Sozialverbandes VDK, Ulrike Mascher, hat gegenüber dem ARD-Politikmagazin "Report Mainz" gefordert, Rentennachzahlungen künftig nicht auf vier Jahre zu begrenzen, wenn ein klarer Fehler der Rentenversicherung vorliege. Mascher sagte in der Sendung "Report Mainz", für solche Fehler müsse die Rentenversicherung gerade stehen: "Das kann sie nicht abwälzen auf den Rentner und dann sagen, wenn Du das nicht bemerkt hast, bist Du halt der Dumme."
Bislang verjähren Rentenansprüche in der Regel bereits nach vier Jahren. Das zuständige Bundesarbeitsministerium erklärte gegenüber dem ARD-Politik-Magazin, dass diese Vier-Jahres-Frist schon immer gegolten habe: "Hintergrund sind die unabsehbaren Finanzrisiken für das System Rente." Der VDK hält diese Begründung für wenig schlüssig. "Im Umkehrschluss heißt das ja, dass es sehr viele Fälle sind", so Ulrike Mascher gegenüber "Report Mainz". "Und wenn das sehr viel Fälle sind, dann finde ich das völlig unakzeptabel, die Rentnerinnen und Rentner so abzuwehren." Immer wieder würden Rentner durch die Vier-Jahres-Frist viel Geld verlieren.
Der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht Professor Wolfgang Meyer kritisiert in dem ARD-Magazin, dass die Vier-Jahres-Frist mittlerweile auch in Fällen angewendet werde, in denen die Rentenversicherung den Rentner aktiv falsch beraten habe. In solchen Fällen profitiere die Rentenversicherung davon, dass sie die Bürger von der Verwirklichung ihrer Rechte abhalte. "Das scheint mir mit dem Sinn und Zweck des geltenden Rechts nicht vereinbar zu sein", so Meyer wörtlich. Eine "Schieflage zu Lasten der Rentner" könne man auch darin sehen, dass es im umgekehrten Fall keine Vier-Jahres-Frist gebe: "Wenn ein Rentner zu viel bekommen hat, muss er alles erstatten, was er zu viel bekommen hat", so Meyer weiter.
Hintergrund sind unter anderem die vor wenigen Wochen veröffentlichten Prüfungsergebnisse des Bundesversicherungsamtes. Die Prüfer deckten dabei auf, dass Tausende Rentner zu wenig Rente bekommen hatten, weil die Deutsche Rentenversicherung versäumt hatte, sie auf die für sie günstigste Rentenform hinzuweisen. Auch hier sind die Nachzahlungen auf vier Jahre begrenzt.
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