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Althaus kann mit Pension von fast 8.000 Euro plus Diät rechnen Lafontaines Wechsel ins Saarland könnte ihm monatlich 6.000 Euro mehr einbringen
"Report Mainz", heute, 26.10.2009, 21.45 Uhr im Ersten

Mainz (ots)

Ministerpräsident Dieter Althaus (51) könnte nach
seinem Ausscheiden aus dem Amt sofort eine Pension von 7.900 Euro 
zustehen. Hinzu käme die Abgeordnetenentschädigung von 4.610 Euro, 
von der lediglich 360 Euro verrechnet würden. Zusammen wären das über
12.000 Euro monatlich. Das ergeben detaillierte Berechnungen des 
Verwaltungsrechtlers Prof. Hans Herbert von Arnim auf der Grundlage 
öffentlich zugänglicher Quellen, wie die entsprechenden gesetzlichen 
Bestimmungen und die Lebensläufe, für das ARD-Politikmagazin "Report 
Mainz". Im Bund hätte Althaus keinen Anspruch auf eine zusätzliche 
Pension, da dort die Altersgrenze von 65 Jahren gilt.
Althaus wollte sich dazu nicht äußern. Staatskanzleichef Klaus Zeh
(CDU) erklärte gegenüber dem Politikmagazin: "So weit ich Dieter 
Althaus einschätze, wird er noch sehr aktiv sein in der Politik und 
auch das, was er tut, in die Gesellschaft einbringen. Insofern wird 
er sich nicht verabschieden und wird auch sein Geld, das er verdient 
und bekommt, für die Gesellschaft dann auch wieder umsetzen."
Würde Linken-Chef Oskar Lafontaine sein Bundestagsmandat 
niederlegen und als Fraktionschef ins Saarland gehen, hätte er den 
Berechnungen zufolge einen Anspruch auf 9.600 Euro Diät. Hinzu kämen 
sein Pensionsanspruch von etwa 9.100 Euro. Abgezogen würden lediglich
rund 3.300 Euro, so dass er auf insgesamt über 15.000 Euro monatlich 
kommen müsste. Das wären über 6.000 Euro mehr, als er zuvor im 
Bundestag bekommen hat. Er war für eine Stellungnahme dazu nicht 
erreichbar. Sein Pressesprecher Hendrik Thalheim wollte die Zahl 
nicht bestätigen.
Die ehemalige Sozialministerin von Schleswig-Holstein, Gitta 
Trauernicht (SPD), hätte den Berechnung zufolge nach einer 
Übergangszeit Anspruch auf rund 7.000 Euro Diät und 5.800 Euro 
Pension. Davon würden 2.100 Euro verrechnet, so dass ihr monatlich 
etwa 10.700 Euro blieben. Sie war für eine Stellungnahme dazu nicht 
erreichbar.
Auch im Europaparlament erhalten mehr Abgeordnete, als bislang 
bekannt, Pension und Diät ohne jede Anrechnung. So bezieht der 
Abgeordnete Professor Hans Peter Mayer (CDU) nach den Berechnungen 
von Arnims zusätzlich zu den Diäten eine Pension von mindestens 2.700
Euro aus seiner Zeit als Staatssekretär in Sachsen-Anhalt. Gegenüber 
"Report Mainz" bestätigte Mayer, dass das Land auf ihn zugekommen sei
und seine Ansprüche derzeit prüfe. Da die Bundesländer bislang keine 
Verrechnungsregelungen für Europaabgeordnete mit Pensionsanspruch aus
den Ländern verabschiedet haben, müsste die Pension ungekürzt zur 
Diät hinzukommen.
Auch der Europaabgeordnete Joachim Zeller (CDU) müsste nach den 
Berechnungen ab 2011 Anspruch auf eine Pension als ehemaliger 
Berliner Bezirksbürgermeister von rund 3.500 Euro haben, die 
ungekürzt zur Diät hinzukäme. Zeller erklärte gegenüber "Report 
Mainz", das zuständige Berliner Landesverwaltungsamt prüfe derzeit 
seine Ansprüche. Weiter sagte er: "Wenn die Rechtslage jetzt so ist, 
wie sie ist, dann finde ich das nicht in Ordnung. Ich denke nicht, 
dass ich es mir rein in die private Tasche stecken werde, sondern es 
ist öffentliches Geld und das kann dann auch dementsprechend verwandt
werden."
Der Europaabgeordnete Michael Theurer (FDP) hätte nach den 
Berechnungen ab 2011 einen Pensionsanspruch von rund 3.200 Euro als 
ehemaliger Oberbürgermeister von Horb. Theurer erklärte dazu: "Ich 
war völlig überrascht, ich konnte das gar nicht glauben, weil ich bin
bislang davon ausgegangen, dass das miteinander verrechnet wird, also
dass ich das gleiche bekomme wie alle anderen Abgeordneten."
Anders als die Länder hat der Bund hat die Regelungslücke für 
seine früheren Minister und Beamte, die als Europaabgeordnete eine 
Pension erhalten, schon vor über einem Jahr geschlossen. Professor 
Hans Herbert von Arnim erklärt zu der Tatsache, dass die Länder 
bislang entsprechende Anrechnungsregelungen nicht auf den Weg 
gebracht haben: "Das ist unglaublich. Im übrigen geht es um eine 
ganze Reihe von Fällen und während der Wahlperiode des 
Europaparlaments werden noch einige dazukommen." Von Arnim vermutet, 
dass die großzügigen Anrechnungsregelungen in den Landtagen ein Grund
dafür sein könnten, dass die Länder zögern, harte 
Anrechnungsregelungen für Europaabgeordnete zu verabschieden: "Jetzt 
stehen die Länder vor dem Dilemma, können sie ihren 
Europaabgeordneten die Privilegien vorenthalten, die sie ihren 
Landtagsabgeordneten gewähren, und da scheinen sie zu zögern."
Von Arnim weiter: "Das ist erstens öffentliche Verschwendung, 
zweitens ein Widerspruch zu den normalen Alimentationsgrundsätzen, 
wonach nicht zwei Bezahlungen aus öffentlicher Kasse erfolgen können,
ja es ist sogar verfassungswidrig."
Bundesjustizministern Brigitte Zypries (SPD) mahnte gegenüber 
"Report Mainz" an: "Wir müssen sicherstellen, dass die Anrechnung von
Pensionen, woher auch immer, funktioniert. Es muss klar sein, dass 
nicht einer zu viele Pensionen kriegt. Das muss in den verschiedenen 
Gebietskörperschaften geklärt werden, da muss es auch Absprachen 
geben. Das muss gemacht werden, und zwar gemeinsam."
Zitate gegen Quellenangabe frei.

Pressekontakt:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an "Report Mainz", Tel.:
06131/929-3351.

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