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Systematischer Missbrauch mit Vermittlungsgutscheinen
52 aktuelle Missbrauchswarnungen in interner Datenbank der Bundesagentur für Arbeit
"Report Mainz", heute, 11.10.2010, 21.45 Uhr im Ersten

Mainz (ots)

Mit dem Vermittlungsgutschein, mit dem Arbeitslose über private Jobvermittler Arbeitsplätze finden sollen, wird nach wie vor systematisch Missbrauch betrieben. Das zeigen Recherchen des ARD-Politikmagazins "Report Mainz". Dem Magazin liegen exklusiv Daten über die internen Missbrauchswarnungen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) vor. Danach gibt es aktuell 52 Warnungen, darunter 33 Fälle von überregionaler Bedeutung. Der Leiter des Bereichs Arbeitsmarktpolitik beim Bundesvorstand des DGB, Wilhelm Adamy, sagte in "Report Mainz": "Wir sehen systematischen Missbrauch. Die Missbrauchsmöglichkeiten sind massiv. Und nur die Spitze des Eisbergs ist bisher offengelegt worden." Er fordert die Bundesregierung zu gesetzlichen Korrekturen auf.

Die internen Missbrauchswarnungen werfen ein Licht auf die Vermittlungspraktiken zwischen privaten Arbeitsvermittlern und Unternehmern. Meist gibt es enge personelle und wirtschaftliche Verflechtungen, so dass eine echte Vermittlung eines Arbeitslosen gar nicht stattfindet. Dennoch haben Arbeitsvermittler in diesen Fällen Gutscheine mit den Arbeitsagenturen und den Jobcentern abgerechnet. Sie bekommen dafür bis zu 2000 Euro. Der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Stefan Sell von der Fachhochschule Koblenz-Remagen geht von einem hohen Missbrauchspotential aus. Gegenüber "Report Mainz" sagte er: "Bei den über 80 Mio. Euro, die insgesamt für die Gutscheine in die private Arbeitsvermittlung fließen, kann man sicherlich von einem Missbrauchsvolumen im zweistelligen Millionenbereich ausgehen." Wilhelm Adamy vom DGB beklagt, es gebe bei den Arbeitsagenturen zu wenig Personal, um alle Missbrauchsfälle aufzudecken. Er fordert die Bundesregierung deshalb auf, den Einsatz des Vermittlungsgutscheins zu beschränken, etwa auf die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen.

Das Bundesarbeitsministerium hält vorerst am Vermittlungsgutschein fest. In der schriftlichen Stellungnahme heißt es: "Für die Arbeitsuchenden ergeben sich zusätzliche Beschäftigungsperspektiven, weil sie neben der Möglichkeit, die Vermittlungsleistungen der öffentlichen Arbeitsvermittlung in Anspruch zu nehmen, auch private Arbeitsvermittler einschalten können. [...] Jeder eingelöste Vermittlungsgutschein steht [...] für eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt." Der Bundestag hat das Vermittlungsgutscheinverfahren im Juli bis Ende 2011 verlängert. Dies sei sachgerecht, um es im nächsten Jahr zusammen mit den übrigen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten überprüfen zu können.

Der Vermittlungsgutschein war 2002 im Zuge des so genannten Vermittlungsskandals bei der damaligen Bundesanstalt für Arbeit eingeführt worden. Schon im Jahr 2006 hatte der Bundesrechnungshof jedoch empfohlen, das Instrument auslaufen zu lassen. Neben Missbrauchs- und Mitnahmeeffekten wies die Behörde auf den mangelnden Beschäftigungseffekt hin. Der Gutschein habe "keine wesentliche Entlastung auf dem Arbeitsmarkt" bewirkt.

Zitate gegen Quellenangabe frei. Pressekontakt: "Report Mainz", Tel.: 06131/929-3351.

Original-Content von: SWR - Das Erste, übermittelt durch news aktuell

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