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"Report Mainz", heute, 11. Oktober 2011, 21.45 Uhr im Ersten Beschäftigtendatenschutzgesetz in der Kritik / Däubler-Gmelin: Besser gar kein Gesetz als dieses

Mainz (ots)

Das kurz vor der Verabschiedung stehende Beschäftigtendatenschutzgesetz der Bundesregierung wird von Gewerkschaftern, Arbeitsrechtlern, Datenschützern und selbst Arbeitgebern massiv kritisiert. So sagte die ehemalige Bundesjustizministerin Prof. Herta Däubler-Gmelin im Interview mit "Report Mainz": "Es ist einfach traurig, dass man die Chance so vergibt, jetzt ein Grundrecht, nämlich das Grundrecht Persönlichkeitsschutz für Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis, fair zu schützen."

Nach dem Gesetzentwurf dürfen Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Inhalte von E-Mails ihrer Arbeitnehmer auswerten, mehr Videoüberwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz zur Qualitätssicherung installieren und vor allem großflächige, verdachtsunabhängige Datenabgleiche, sogenannte Screenings, über alle Beschäftigten vornehmen. Insbesondere diese Screenings kritisierte die ehemalige Bundesjustizministerin: "Hier macht der Arbeitgeber mehr als zum Beispiel die Staatsanwaltschaft in unserem rechtsstaatlichen System dürfte." Insofern sei es deutlich besser, gar kein Gesetz als dieses zu haben, sagte sie. Auch der für Datenschutz in der Telekom AG zuständige Vorstand, Manfred Balz, kritisierte den Gesetzentwurf: "Das Gesetz geht in der Tat weiter als das geltende Recht nach unserer Auffassung. Es geht vor allem auch weiter als das, was wir als Unternehmen mit unseren Arbeitnehmern vereinbart haben im Bereich des Personaldatenschutzes, und dass das weh tut, ist selbstverständlich." In der Telekom AG sind heute nur anlassbezogene Screenings zulässig: "Und zwar muss der Anlass ein harter strafrechtlicher Anfangsverdacht sein. Ein flächendeckendes, prophylaktisches Screening von Personaldaten, um möglicherweise mit dem Schleppnetz Erkenntnisse zu gewinnen, ist bei uns ausgeschlossen", sagte Balz gegenüber "Report Mainz".

Anlass für das Beschäftigtendatenschutzgesetz der Bundesregierung waren zahlreiche Skandale mit Arbeitnehmerdaten u. a. bei der Bahn AG und Telekom AG, Lidl und Daimler. Dabei hatten Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer heimlich gefilmt, deren Konten- und Telefonverbindungsdaten ausgespäht oder Ergebnisse von Bluttests und Krankheiten in Personalakten erfasst.

Ver.di-Vorstand Lothar Schröder kritisiert dieses Gesetz scharf: "Dass der Gesetzgeber jetzt genau das Gegenteil von dem tut, was er eigentlich machen müsste, das ist nicht nur irritierend, ich halte das für einen Skandal. Wenn dieses Gesetz jetzt kommt, werden wir morgen viel mehr Opfer haben und es wird legal sein."

Nach dem neuen Gesetz dürfen Arbeitgeber die Inhalte von E-Mails ihrer Arbeitnehmer auswerten, wenn sie die Privatnutzung verboten haben. Das habe die fatale Folge, sagt Prof. Peter Wedde, Arbeitsrechtler und Direktor der Europäischen Akademie der Arbeit an der Universität Frankfurt/Main, "dass beispielsweise auch die E-Mail-Korrespondenz zum Betriebsrat oder zum Betriebsarzt gelesen werden kann. Nach heutiger Gesetzeslage nicht zulässig, nach morgiger dann ein klarer Eingriff in Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten und eine Reduzierung des Datenschutzstandards". Außerdem sind mit dem neuen Gesetz Videoüberwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz zur Qualitätssicherung möglich: "Das gibt dem Arbeitgeber den Vorwand, umfassende Verhaltens- und Leistungskontrollen von Beschäftigten durchzuführen. Nach dem derzeit geltenden Recht waren diese umfassenden Kontrollen nicht zulässig", kritisiert Wedde im Interview mit "Report Mainz".

Sowohl Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger als auch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich wollten sich gegenüber "Report Mainz" nicht äußern. Der Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes wurde federführend im Bundesinnenministerium erarbeitet. Aus dem Bundesinnenministerium liegt "Report Mainz" ferner ein vertrauliches Papier zu diesem Gesetz vom 21.9.2011 vor. Es befasst sich mit weiteren Änderungsvorschlägen. Nach übereinstimmender Einschätzung von Fachleuten würden diese eine weitere Verschlechterung für die Arbeitnehmer bedeuten. Zum Beispiel ist es nach dieser Vorlage erlaubt, Bewerber nicht nur zu googeln, sondern mit deren Zustimmung auch auf deren besonders geschützte Bereiche in sozialen Netzwerken wie Facebook zuzugreifen, schätzt Wedde ein: "Der Beschäftigte müsste dann nur hinterher auf Verlangen über diesen Zugriff informiert werden."

Der innenpolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Konstantin von Notz, sagte, dass mit diesem Gesetz die Standards des Datenschutzes für Arbeitnehmer insgesamt abgesenkt würden: "Dadurch wird die Kultur des Misstrauens, die in den letzten Jahren durch zu starke Überwachung am Arbeitsplatz entstanden ist, legalisiert. Das ist eine schlechte Entwicklung für die Unternehmenskultur in Deutschland."

Weitere Informationen finden Sie auf der Internet-Seite www.swr.de/report.

Zitate gegen Quellenangabe frei.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an "Report Mainz", Tel.: 06131/929-3351.

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