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Betroffene Flüchtlinge klagen gegen Seehofer-Deal mit Griechenland
"Report Mainz" berichtet heute (6.11.) im Ersten

Mainz (ots)

Zwei betroffene Flüchtlinge klagen gegen ihre Rückführung nach Griechenland im Rahmen des von Horst Seehofer ausgehandelten Verwaltungs-Abkommens zwischen Griechenland und Deutschland. Das bestätigte die Organisation Pro Asyl dem ARD-Magazin "Report Mainz" auf Anfrage. Der Bundesinnenminister hatte im August nach erbittertem Streit in der Großen Koalition ein Abkommen mit Griechenland geschlossen, das die Rückführung von bereits in Griechenland registrierten Asylbewerbern von der deutsch-österreichischen Grenze nach Griechenland vorsieht. Bislang sind nach Angaben des Bundesinnenministeriums vier Asylbewerber gemäß dem Abkommen nach Griechenland abgeschoben worden.

Ein betroffener Syrer wurde nach Angaben von Pro Asyl im September nach Griechenland zurückgeführt, obwohl er in Deutschland einen Asylantrag gestellt habe. In Griechenland sitzt er seit nunmehr knapp 60 Tagen in Abschiebehaft. Ein weiterer Asylbewerber wurde im Oktober nach Grenzübertritt über die deutsch-österreichische Grenze im Rahmen des Verwaltungsabkommens nach Griechenland abgeschoben. Auch er hatte nach Angaben von Pro Asyl versucht, in Deutschland einen Asylantrag zu stellen. Die Europäische Asylbehörde stufte ihn in Griechenland als traumatisiert ein. Er hält sich mittlerweile in Athen auf. Beide Betroffene klagen nun gegen ihre Rückführungen. Pro Asyl möchte nach eigenen Angaben ein grundsätzliches Urteil zur Rechtmäßigkeit des Seehofer-Abkommens erreichen.

Bisher war dieses Abkommen dem Wortlaut nach nicht bekannt. Dem ARD-Magazin "Report Mainz" liegt nun eine Ausfertigung des Vertrags vor. Darin heißt es unter anderem, dass sich Deutschland im Gegenzug zu den Rückführungen nach Griechenland bereit erklärt, bis zu 600 Fälle von Familienzusammenführungen, die vor dem 1.8.2018 anhängig waren, abzuschließen. Außerdem erklärt sich Deutschland bereit, aktuelle Anträge auf Familienzusammenführung wieder innerhalb der vorgeschriebenen Fristen zu bearbeiten. Bislang wurden diese Fristen häufig nicht eingehalten.

Das Bundesinnenministerium teilt auf Anfrage von "Report Mainz" schriftlich mit, dass aufgrund des Abkommens mit Griechenland der Abbau der Altfälle schneller als ursprünglich vorgesehen erfolge. In den Monaten September und Oktober 2018 seien insgesamt 819 Personen von Griechenland nach Deutschland überstellt worden, erfahrungsgemäß handele es sich bei 90 Prozent solcher Fälle um Familienzusammenführungen gemäß Dublin-Verordnung. Die im Abkommen mit Griechenland geregelten maximal 600 Fälle von Familienzusammenführungen nach Deutschland pro Monat erfolgten unabhängig vom im Koalitionsvertrag festgelegten Kontingent von 1000 nachzugsberechtigten Familienangehörigen monatlich.

Der Asylrechtsexperte Constantin Hruschka vom Max-Planck-Institut für Sozialrecht in München hat das schriftliche Abkommen geprüft. Seiner Bewertung nach wird mit dem Abkommen die geltende Dublin III-Verordnung umgangen. Das Abkommen setze eine automatische Rückübernahmeverpflichtung Griechenlands voraus. Dies sei derzeit aber nicht geltendes Recht. "Dieses Verwaltungsabkommen versucht, eine rechtswidrige Praxis zu etablieren." Pro Asyl teilt "Report Mainz" schriftlich mit, das Abkommen hebele rechtsstaatliche Garantien aus. Schutzsuchende würden zurückgewiesen, ohne dass rechtsstaatliche Mittel dagegen zur Verfügung stünden.

Zitate gegen Quellenangabe frei.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an "Report Mainz", Tel. 06131 929 33371

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