Alle Storys
Folgen
Keine Story von Deutscher Anwaltverein mehr verpassen.

Deutscher Anwaltverein

DAV: Reform macht Anwaltsgebühren übersichtlicher
Die Vorschläge der Expertenkommission machen die Verfahren schneller, einfacher und die Honorierung leistungsgerechter

Berlin (ots)

Das Bundesministerium für Justiz hat eine
Expertenkommission mit dem Auftrag eingesetzt, einen Vorschlag zu
erarbeiten, wie das anwaltliche Gebührenrecht zeitgemäß strukturiert
werden kann. Der Entwurf der Expertenkommission für ein neues
"Rechtsanwaltsvergütungsgesetz" (RVG), das an die Stelle der
Gebührenordnung (BRAGO) treten soll, liegt nun vor. Das Gebührenrecht
musste der seit den 50ger Jahren veränderten anwaltlichen Tätigkeit
angepasst werden; es sollte vereinfacht und der leistungsgerechten
Tätigkeit angepasst werden. Eine prozentuale Erhöhung der
Gebührentabelle (lineare Gebührenerhöhung) ist nicht vorgesehen.
Natürlich muss, wie bei jeder staatlich reglementierten
Gebührenordnung, diese den seit der letzten Gebührenanpassung im
Jahre 1994 veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst
werden.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) bewertet die Vorschläge positiv.
Sie kommen dem dringenden Anliegen der Anwälte entgegen, nach vielen
Jahren das Gebührenrecht neu zu gestalten.
Eine strukturelle Reform ist in der Tat seit langem notwendig. Das
geltende Recht orientiert sich an einer überwiegend vor Gericht
stattfindenden Anwaltstätigkeit und am beruflichen Leitbild des
Allgemeinanwalts. Tatsächlich aber findet anwaltliche Tätigkeit heute
zu über 70 Prozent außergerichtlich statt. Im außergerichtlichen
Bereich des Zivilrechts wird es künftig nur noch einen
Gebührentatbestand geben. Der obere Rahmen wird dabei, anders als in
anderen Verlautbarungen vermutet, nicht verändert.
In Gerichtsverfahren wird es je Instanz nur zwei statt bisher drei
Gebührentatbestände geben. Dabei werden viele Streitfragen beseitigt
und damit das Recht vereinfacht.
Für die Tätigkeit des Strafverteidigers, insbesondere im
Ermittlungsverfahren, wurde ein den tatsächlichen Abläufen
angenähertes System entwickelt. Die Aufteilung der Gebühren auf
verschiedene Tätigkeiten lässt eine den Aufwand widerspiegelnde und
für den Auftraggeber transparente Abrechnung der Anwaltsgebühren zu.
Für den Bereich der Beratung sollen Honorare zunehmend frei
vereinbart werden. Nur wenn dies nicht geschieht, sieht der Entwurf
für das erste Beratungsgespräch eine Grenze von  maximal 100 EUR (§
32 RVG) vor. Bisher gab es eine Erstberatungsgebühr von bis zu 350
DM.
Die Strukturvorschläge bringen auch keine Verteuerung der
Anwaltstätigkeit im für den Bürger klassischen Zivilprozess. Dort
fallen heute bis zu vier verschiedene Anwaltsgebühren an.
Heute:
   - Prozessgebühr (10/10 der Gebührentabelle)
   - Verhandlungsgebühr (10/10)
     oder Erörterungsgebühr (10/10)
   - Beweisgebühr (10/10)
   - ggf. Vergleichsgebühr (10/10)
insgesamt 30/10 oder mit Vergleich 40/10.
Die neuen Vorschläge vereinfachen die Gebührenstruktur ohne
   Verteuerung:
- Verfahrensgebühr (15/10, neu: 1,5 der vollen Gebühr)
   - Terminsgebühr (10/10; 1,0 der vollen Gebühr)
   - ggf. Vergleichsgebühr (10/10; 1,0 der vollen Gebühr)
insgesamt 25/10 oder mit Vergleich 35/10.
Beweisaufnahmen werden künftig somit nicht durch Anwaltsgebühren
verteuert.
Für alle Gebiete, Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht,
wird der Schwerpunkt der anwaltlichen Honorierung in die aufwendigen
frühen Verfahrensstadien verlagert. Dadurch besteht die Chance, dass
es zu einer sinkenden Zahl von Gerichtsverfahren kommen kann. Die
Justiz könnte damit erheblich entlastet werden.
Der DAV fordert den Gesetzgeber auf, diese seit langem überfällige
Reform in der laufenden Legislaturperiode zu verabschieden.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: PR-Referent: Swen
Walentowski, 
Tel.: 0 30 / 72 61 52-1 29, 
Sekretariat: Ute Schild, Tel.: 0 30 / 72 61 52-1 39, 
Fax 0 30 / 72 61 52 - 1 93
Pressemitteilungen auch im Internet: www.anwaltverein.de

Original-Content von: Deutscher Anwaltverein, übermittelt durch news aktuell