+ + + Eine Pressemitteilung des Rundfunkrats 17. Juli 2009 : WDR-Rundfunkrat beauftragt Gutachter + + +
Köln (ots)
Der Drei-Stufen-Test mündet in die erste entscheidende Phase. Der WDR-Rundfunkrat hat die Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen des Telemedien-Bestands des WDR sowie von sport.ARD.de und einsfestival.de vergeben. Grundlage der Vergabe war der Beschluss des Rundfunkrates vom 1. Juli 2009, mit dem das Gremium den methodischen, finanziellen und verfahrenstechnischen Rahmen vorgegeben hat. Auf der Basis des Beschlusses hat der Vorsitzende des Rundfunkrates, Reinhard Grätz, nun die Auswahl getroffen.
Reinhard Grätz: "Die Entscheidung war schwierig. Uns lagen sehr viele gute Angebote vor. Für uns war und ist besonders wichtig, dass die Methodik zur marktlichen Einordnung der Telemedienangebote wissenschaftlich fundiert ist. Nur so ist gewährleistet, dass die Gutachten alle rechtlichen Hürden bestehen und die Akzeptanz der EU-Kommission finden."
Im Ergebnis werden mit der Begutachtung die Goldmedia GmbH in Berlin, die European Economic & Marketing Consultants GmbH (EE & MC) in Bonn und die LudwigsMedienarchitekten GmbH & Co. KG in Hürth beauftragt. Die Goldmedia GmbH untersucht die Auswirkungen der Angebote "wdr.de" und "WDR Videotext". Die EE & MC GmbH befasst sich mit den wettbewerblichen Konsequenzen des ARD-Angebots "sport.ARD.de". Die LudwigsMedienarchitekten GmbH & Co. KG widmet sich der marktlichen Einordnung der Telemedienangebote WDR Webchannel und einsfestival.de.
Zu der Entscheidung erklärt Reinhard Grätz: "Mit der Auswahl setzen wir auf das wettbewerbsökonomische, medienpolitische und medienwissenschaftliche Know-how der Gutachter. Wir stehen am Anfang eines wichtigen Erkenntnisprozesses, an den viele Anforderungen gestellt werden. So ist es erforderlich, dass die Gutachter wissenschaftlich unabhängig die jeweiligen Telemedienangebote untersuchen. Zugleich werden wir in einer offenen Diskussion die einzelnen methodischen Ansätze gegenseitig absichern und wenn möglich miteinander verzahnen. Daher ist auch die öffentliche Begleitung ausdrücklich erbeten. Das ist nicht nur für den Erfolg des Verfahrens erforderlich, sondern auch dem Gebührenzahler geschuldet."
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