Radiowerbung
Landgericht Hamburg weist RMS-Klage ab (BILD)
Frankfurt am Main (ots)
Das Hamburger Landgericht hat die Klage des Radiovermarkters RMS gegen die AS&S Radio abgewiesen. Die RMS hatte 2012 gegen das seit 2009 im Markt befindliche Verkaufsangebot AS&S Radio Deutschland-Kombi der AS&S Radio GmbH geklagt.
Infolge der kontinuierlichen Reichweitensteigerungen der öffentlich-rechtlichen Sender hatte die AS&S Radio der RMS sukzessive Marktanteile streitig gemacht und damit den Wettbewerb zwischen den beiden großen Kombiangeboten im Markt nachhaltig belebt. "Wir begrüßen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg", erklärt Bernhard Cromm, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der ARD-Werbegesellschaften.
Die AS&S Radio ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der ARD-Werbung SALES & SERVICES GmbH (AS&S) und vermarktet öffentlich-rechtliche und private Radiosender sowie digitale Audioangebote im Internet.
Pressekontakt:
Norbert Rüdell
Pressesprecher
Telefon: 069/15424-218
Mobil: 0160/96930306
norbert.ruedell@ard-werbung.de
Original-Content von: AS&S Radio GmbH, übermittelt durch news aktuell