Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Fahrgemeinschaften: Auch Abholen ist versichert
BGW: Gesetzliche Unfallversicherung für alle Mitfahrenden - nur nicht auf Umwegen
Hamburg (ots)
Mitglieder einer Fahrgemeinschaft sind auf dem gemeinsamen Weg zu oder von der Arbeitsstelle auch dann gesetzlich unfallversichert, wenn sie nicht zusammen von einem Treffpunkt starten. So gehört das Abholen der einzelnen Mitfahrer von zu Hause zum versicherten Weg, erklärt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Ebenso dauert der Versicherungsschutz beim Absetzen an unterschiedlichen Arbeitsstellen an. Allerdings sollte die Reihenfolge so gewählt werden, dass sich die gefahrene Strecke nicht unnötig verlängert.
"Bei Umwegen wird's ohnehin heikel", weiß Sandra Kollecker von der BGW. "Ein Tank-Stopp an der nächstgelegenen Tankstelle ist in der Regel versichert, wenn er ungeplant, aber notwendig ist, um den Arbeitsweg fortsetzen zu können. Nimmt der Fahrer einen - auch nur kleinen - Umweg in Kauf, um ein paar Cent billiger zu tanken, ist die Fahrgemeinschaft auf dieser Strecke nicht versichert, denn die angestrebte Ersparnis ist Privatsache und hat nichts mit der Arbeit zu tun." Auch der Abzweig zur Bäckerei, zum Zeitungskiosk oder zum Supermarkt ist Privatvergnügen.
Eine Fahrgemeinschaft muss nicht zwangsläufig nur aus Berufstätigen bestehen. Auch wenn Eltern ihre Kinder - und deren Freunde - auf dem Weg zur Arbeit am Kindergarten oder an der Schule absetzen, bilden alle zusammen eine unfallversicherte Fahrgemeinschaft. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mitfahrer bei unterschiedlichen Unfallversicherungsträgern versichert sind. Passiert ein Unfall, müssen allerdings die einzelnen Träger informiert werden, also bei Kindern sowie Angestellten im öffentlichen Dienst die zuständige regionale Unfallkasse und bei Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft die Berufsgenossenschaft der jeweiligen Branche.
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Über uns
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für fast sieben Millionen Versicherte in rund 600.000 Unternehmen zuständig und damit Deutschlands zweitgrößte Berufsgenossenschaft. Vorrangige Aufgabe der BGW ist die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Im Schadensfall gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
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