Droht Rückfall ins Mittelalter der Tierhaltung? Bundesratsausschuss votiert offenbar für die Käfighaltung von Legehennen
Bonn (ots)
Die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben einen Änderungsantrag zur Tierschutznutztierhaltungsverordnung in den Bundesrat eingebracht, der vom Agrarausschuss der Länderkammer heute akzeptiert wurde. Damit würde auch das eigentlich ab 1.1.2007 geltende Verbot der Käfighaltung von Legehennen aufgekündigt.
"Wenn die Länderkammer dem Votum des Ausschusses folgt, wäre das ein Rückfall in das finstere Mittelalter der landwirtschaftlichen Tierhaltung", kommentiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, die gerade erfolgte Abstimmung im Agrarausschuss des Bundesrates und fordert, dass das beschlossene Verbot der Käfighaltung von Legehennen ab 1.1.2007 nicht angetastet wird.
Besonders perfide: Zur Täuschung der Öffentlichkeit reden Politik und Bauernverband von einer Kleingruppenhaltung. Diese aber ist nichts anderes als der ausgestaltete Käfig. "Hier soll die Öffentlichkeit bewusst getäuscht werden. Diese Nebelbomben haben der Bauernverband und die Geflügelindustrie geschaffen und die Ländervertreter schmeißen die nun unters Volk", so Apel. Der Deutsche Tierschutzbund kündigt Widerstand gegen die Entscheidung an.
Das Vorhaben der Bundesländer - federführend Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern - widerspricht dem Willen von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich in der Vergangenheit für das Ende der Käfigqualhaltung eingesetzt haben. Neben den emotionalen Argumenten sprechen auch die wissenschaftlichen und rechtlichen Fakten eine klare Sprache: Die Kleingruppen, auch ausgestaltete Käfige oder Kleinvoliere genannt, sind nicht tiergerecht. Das bestätigt eine Vielzahl seriöser Wissenschaftler. In dem vom Bundesrat offenbar favorisierten Käfigsystem - in denen den Hühnervögeln in etwa die Fläche eines Aktendeckels als "Lebensraum" zugestanden wird - ist kein verhaltensgerechtes Scharren oder Sandbaden möglich. Auch die geschützte Eiablage ist nur eingeschränkt und ein Aufflattern in dem System völlig unmöglich. Damit verstößt dieses Haltungssystem auch eklatant gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1999 und gegen das Staatsziel Tierschutz. Auch im wirtschaftlichen und arbeitspolitischen Sinne führt der Käfig in eine Sackgasse.
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