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Schnüffelei im Job und Privatleben
Der überwachte PC

Hannover (ots)

Dass der Partner sämtliche E-Mails mitliest und
der Chef jeden Tastendruck protokolliert, ist nicht einfach nur ein
Horrorszenario, sondern vieler Orten bereits Realität.
Überwachungsprogramme verstecken sich äußerst geschickt und lassen
sich nur schwer entfernen, berichtet das Computermagazin c't in der
aktuellen Ausgabe 23/04.
Die Hersteller werben mit dem Slogan "Vertrauen war einmal" und
bieten ihre Spionage-Software misstrauischen Vorgesetzten,
eifersüchtigen Ehegatten und besorgten Eltern gleichermaßen an. Die
Programme protokollieren einfach alles, was der PC-Benutzer macht:
Sie lesen beim Chatten mit, halten minutiös fest, welche Dateien er
öffnet und fertigen ständig Schnappschüsse vom Bildschirminhalt an.
Einige fotografieren den Anwender sogar regelmäßig mit seiner eigenen
Webcam - ohne dass der es bemerkt. Die Daten werden gesammelt und bei
passender Gelegenheit an den Überwacher verschickt, meist per
Internet.
Immer mehr Arbeitgeber wollen mit Hilfe solcher Spionageprogramme
herausfinden, ob ihre Angestellten Sex-Seiten besuchen, spielen oder
häufig Pausen einlegen. "Die deutsche Rechtsprechung verbietet dem
Chef das Schnüffeln nicht: Er muss es nur im Arbeitsvertrag
ankündigen und den Betriebsrat verständigen. Leider findet das viel
zu selten statt", sagt c't-Redakteur Stephan Ehrmann.
Ob Überwachungssoftware auf einem PC installiert ist oder nicht,
kann man auf Anhieb kaum feststellen: Symbole, Hinweise oder
Unregelmäßigen gibt es nicht, die Namen und Speicherorte der
Wanzenprogramme ändern sich laufend. Auf einfache Tools, die im
Internet zum Download angeboten werden, ist kein Verlass. Man muss
schon die richtigen Tricks kennen und sein System Schritt für Schritt
selbst durchforsten, um sie zu finden.
Doch Vorsicht, wer auf seinem Arbeitsplatz-PC ein Spionageprogramm
entdeckt, sollte es nicht einfach löschen. Das könnte Schäden
anrichten und schlimmstenfalls den Job kosten. Juristen raten daher,
in einem solchen Fall den Betriebsrat und Datenschutzbeauftragten zu
informieren und den Arbeitgeber zur Einstellung seines rechtswidrigen
Handelns aufzufordern - notfalls per Rechtsanwalt. Einfacher ist es
freilich, ohne Fehl und Tadel zu arbeiten und sich mit der
Überwachung abzufinden, bis der Gesetzgeber eine klare Regelung
trifft: Das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ist seit langem
versprochen. (se)
Titelbild c't 23/2004
www.heise-medien.de/presseinfo/bilder/ct/04/ct232004.jpg
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Anja Reupke
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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ots-Originaltext: c't
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7833

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