ZDF-Intendant begrüßt Gebührenurteil
Schächter: "Verfassungsgericht bringt Ordnung in Rundfunkfinanzierung"
Mainz (ots)
"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bringt Ordnung und Klarheit in das Verfahren der Rundfunkfinanzierung", sagte ZDF-Intendant Schächter nach der Verkündung des Urteils in Karlsruhe. Das Gericht hat festgestellt, dass die Fest¬setzung der Rundfunkgebühr zum Schutz der publizistischen Vielfalt frei von medienpolitischen Interessen erfolgen muss."
Schächter: "Das Gericht hat nachdrücklich betont, dass die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von staatlicher Einflussnahme das Fundament der deutschen Medienordnung ist. Darauf basiert ein weltweit beispielhafter Rundfunk, der unter den Aspekten Vielfalt und Qualität herausragendes Fernsehen ermöglicht. Deshalb mussten wir das strittige Verfahren der letzten Gebührenfestsetzung vom Verfassungsgericht überprüfen lassen."
Schächter stellte außerdem klar: "Es kann und wird keine rückwirkende Erhöhung der Rundfunkgebühr geben. Wir haben immer gesagt, dass es uns ausschließlich darum geht, für das Gebührenverfahren eine eindeutige Rechtsgrundlage zu be¬kommen. Die haben wir jetzt. Gleichzeitig stärkt die Entscheidung die Rolle der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), deren unabhängig ermittelter Vorschlag auch in Zukunft maßgeblich bleibt." Damit, so Schächter, habe das Gericht einen wesentlichen Beitrag zur Rechtsicherheit in Gebührenfragen geleistet und zugleich auch eine belastbare Basis für künftige gesetzliche Gebührenregelungen gelegt.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Verfassungsbeschwerden von ZDF, ARD und Deutschland¬radio gegen die Festsetzung der Rundfunkgebühr im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag stattgegeben.
Mainz/Karlsruhe, 11. September 2007 ZDF Pressestelle
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