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ZDF-Intendant begrüßt Gebührenurteil
Schächter: "Verfassungsgericht bringt Ordnung in Rundfunkfinanzierung"

Mainz (ots)

"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bringt
Ordnung und Klarheit in das Verfahren der Rundfunkfinanzierung", 
sagte ZDF-Intendant Schächter nach der Verkündung des Urteils in 
Karlsruhe. Das Gericht hat festgestellt, dass die Fest¬setzung der 
Rundfunkgebühr zum Schutz der publizistischen Vielfalt frei von 
medienpolitischen Interessen erfolgen muss."
Schächter: "Das Gericht hat nachdrücklich betont, dass die 
Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von staatlicher 
Einflussnahme das Fundament der deutschen Medienordnung ist. Darauf 
basiert ein weltweit beispielhafter Rundfunk, der unter den Aspekten 
Vielfalt und Qualität herausragendes Fernsehen ermöglicht. Deshalb 
mussten wir das strittige Verfahren der letzten Gebührenfestsetzung 
vom Verfassungsgericht überprüfen lassen."
Schächter stellte außerdem klar: "Es kann und wird keine 
rückwirkende Erhöhung der Rundfunkgebühr geben. Wir haben immer 
gesagt, dass es uns ausschließlich darum geht, für das 
Gebührenverfahren eine eindeutige Rechtsgrundlage zu be¬kommen. Die 
haben wir jetzt. Gleichzeitig stärkt die Entscheidung die Rolle der 
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten 
(KEF), deren unabhängig ermittelter Vorschlag auch in Zukunft 
maßgeblich bleibt." Damit, so Schächter, habe das Gericht einen 
wesentlichen Beitrag zur Rechtsicherheit in Gebührenfragen geleistet 
und zugleich auch eine belastbare Basis für künftige gesetzliche 
Gebührenregelungen gelegt.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Verfassungsbeschwerden von 
ZDF, ARD und Deutschland¬radio gegen die Festsetzung der 
Rundfunkgebühr im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag stattgegeben.
Mainz/Karlsruhe, 11. September 2007
ZDF Pressestelle

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