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Rechtswissenschaftler Kühne im "ZDF- Mittagsmagazin" zum Fall Marco: "Aussage der Engländerin nicht zu verwerten"

Mainz (ots)

Der Rechtswissenschaftler Professor Hans-Heiner
Kühne sieht die Menschenrechte im Fall Marco Weiss noch nicht 
verletzt. Dass sich das Verfahren hinziehe, liege nicht nur am 
türkischen Gericht, "sondern auch an den Schwierigkeiten in der 
Kooperation mit England", sagte der Strafrechtler der Universität 
Trier im "ZDF-Mittagsmagazin" am 20. November 2007.
Generell sei der Fall noch "völlig ungeklärt". Selbst wenn es eine
versuchte Vergewaltigung wäre, könne sie bis zu 15 Jahren bestraft 
werden. "Das Gericht ist in keiner einfachen Lage. Da die 
Informationen aus England nicht schnell kommen, wird das ganze 
verkompliziert. Der Anwalt von Charlotte ist es auch, der das Ganze 
(...) sehr gekonnt verzögert und dadurch bewirkt, dass faktisch eine 
vorgezogene Strafe durch die Untersuchungshaft verhängt wird."
Zu den schriftlichen Aussagen der Engländerin sagte Kühne: "Diese 
Aussage ist nach türkischem, deutschem und europäischem Recht 
überhaupt nicht verwertbar. Es müsste schon eine vor einem Richter 
gemachte Aussage sein", erläuterte Kühne. "Noch besser wäre es, wenn 
Charlotte käme. Das ist nicht zu erwarten." Verbleibende Option wäre 
eine Videokonferenz, dann könnte die Aussage verwendet werden. Jetzt 
sei der Moment gekommen, wo das Gericht überlegen müsse: "Wir kriegen
aus England nichts, also müssen wir auf der Basis dessen, was wir an 
Tatsachen haben, zu einer Entscheidung kommen."
Zur Frage, ob eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs 
bindend sei, erläuterte Kühne: Da die Türkei der Europäischen 
Menschenrechtskonvention beigetreten sei, akzeptiere sie die 
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in 
Straßburg. Das sei auch in der Vergangenheit schon der Fall gewesen. 
Aber eine Entscheidung in Straßburg bedeute nicht, dass dadurch 
direkt in das Recht der Türkei eingegriffen werde, sagte Kühne, 
"sondern nur, dass die Türkei ihre Rechtsprechung im Sinne der 
Entscheidung aus Straßburg neu gestalten muss".
Mainz, 20. November 2007
ZDF Pressestelle

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