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ZDF-Magazin"Frontal 21": Öffentliche Hand spart auf Kosten der Bürger Kritik an der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens

Mainz (ots)

Den "Abbau von Bürgerrechten" beklagen namhafte
Juristen und Verwaltungsexperten, nachdem in mehren Bundesländern das
Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde, zuletzt im vergangenen Jahr 
in Nordrhein-Westfalen. "Es findet eine Erosion des Rechtsstaates 
statt. Die Möglichkeiten des Bürgers, sich zur Wehr zu setzen, werden
schleichend immer geringer. Das führt dann letztlich auch dazu, dass 
das Vertrauen in den Rechtsstaat beim Bürger langsam aber sicher 
schwindet", erklärt der Präsident des Niedersächsischen 
Oberverwaltungsgerichtes, Herwig van Niewland, gegenüber dem 
ZDF-Magazin "Frontal 21" (Sendung am Dienstag, 1. Juli 2008, 21.00 
Uhr).
In 10 von 16 Bundesländern ist das Widerspruchsverfahren in den 
vergangenen Jahren ganz oder teilweise abgeschafft worden. Bei 
Einwänden gegen Verwaltungsakte können die Bürger deshalb nicht wie 
früher einen einfachen Widerspruch einlegen, sondern müssen sofort 
förmlich Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Das ist 
aufwändiger und teuerer. "Die öffentliche Hand will Geld sparen und 
spart auf Kosten der Bürger", sagt der Vorsitzende des Bundes 
Deutscher Verwaltungsrichter, Christoph Heydemann, im ZDF und fügt 
hinzu: "Es ist eine Tendenz, dass man sich nicht genug um die Sorgen 
des Bürgers kümmert, sondern darauf spekuliert, dass der Bürger sich 
mit Bescheiden, die er unrechtmäßig findet, abfindet." Der 
Ex-Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, Eckart Hien, befürchtet 
"weitere Staatsverdrossenheit, wenn der Bürger merkt, dass er 
einfache Fehler, die die Verwaltung macht, nicht mehr auf einfachem 
Weg korrigiert bekommen kann".
Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens ist in vielen 
Bundesländern Folge neuer Gesetze zum Bürokratieabbau. Das 
Arbeitsaufkommen werde tatsächlich aber nur verlagert, und zwar auf 
die Verwaltungsgerichte, die zunehmend mit Bagatellfällen belastet 
würden, bemängeln die Kritiker. Nach der generellen Abschaffung des 
Widerspruchsverfahrens in Nordrhein-Westfalen im Herbst 2007 haben 
sich die Verwaltungsgerichtsverfahren im ersten Quartal 2008 
gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt, auf 10 256 
Klagefälle.
Vor Plänen vieler Bundesländer, den kostengünstigen Rechtsschutz 
des Bürgers in Verwaltungsverfahren weiter abzubauen, warnt auch der 
Direktor des Deutschen Forschungsinstitutes für öffentliche 
Verwaltung in Speyer, Professor Jan Ziekow: "Man sollte das 
Widerspruchsverfahren stärken und ausbauen, insbesondere die 
Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger zu Wort kommen zu lassen. Hier 
muss man aufrüsten, anstatt das Widerspruchsverfahren abzuschaffen. 
Das ist kein gewinnbringender Weg für den Rechtsstaat."
Nachfragen bitte an die ZDF-Redaktion "Frontal 21", Tel.: 
030/2099-1254
(Michael Hölting)

Pressekontakt:

ZDF-Pressestelle

Telefon: 06131 / 70 - 2120
Telefon: 06131 / 70 - 2121

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