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ZDF und ARD: Auch Sportberichte müssen länger als 24 Stunden im Netz bleiben dürfen
Appell der Intendanten Schächter und Raff an die Länder /

Mainz (ots)

ZDF und ARD: Auch Sportberichte müssen länger als 24
Stunden im Netz bleiben dürfen
Appell der Intendanten Schächter und Raff an die Länder /
Geplante Einschränkung führt zu keinerlei Einsparungen
ZDF-Intendant Markus Schächter und der ARD-Vorsitzende Fritz Raff 
haben an die Länder appelliert, die Abrufmöglichkeiten von 
Sportsen¬dungen im neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag gegenüber 
ande¬ren Sendungen nicht einzuschränken. In einem Schreiben an den 
Vor¬sitzenden der Medienkommission der Länder, den 
rheinland-pfälzi¬schen Ministerpräsidenten Kurt Beck, haben Schächter
und Raff ar¬gumentiert, es gebe keinen Grund, gerade die wichtigsten 
Sportgro߬ereignisse vom Angebot des Sieben-Tage-Abrufs gesendeter 
Pro¬gramme im Internet auszuschließen. Beide wandten sich damit gegen
Pläne, den Abruf von Sendungen von Sportgroßereignissen - anders als 
bei den übrigen Fernsehprogrammen - nicht sieben Tage lang zu 
gestatten, sondern nur für 24 Stunden nach der Sendung.
Verfechter des Regelungsvorschlages machten geltend, die 
Rund¬funkanstalten müssten Sieben-Tage-Abrufrechte teuer zusätzlich 
er¬werben. Diese Behauptung sei jedoch unzutreffend, schrieben die 
In¬tendanten: "Zusätzliche Zahlungen für die Einräumung von 
Sieben-Tage-Abrufrechten wurden bisher nicht geleistet, finanzielle 
Einspa¬rungen bei einem Verzicht auf diese Rechte stehen daher nicht 
in Rede".
In den meisten Fällen legten die Rechteinhaber bei der Vergabe von
Senderechten zu Sportgroßereignissen größten Wert auf eine mög¬lichst
große Reichweite der Sendungen. Ausschreibungen zu großen 
Sportrechten basierten zunehmend auf einem "plattformneutralen 
An¬satz, der nicht zwischen linearen und Sieben-Tage-Abrufrechten 
un¬terscheidet". 24-Stunden-Rechte hingegen existierten in solchen 
Aus¬schreibungen nicht. Entweder seien die entsprechenden 
Online-Rechte für einen längeren Zeitraum in den Verträgen enthalten,
oder entsprechende Rechte werden gar nicht eingeräumt.
Eine Beschränkung der Online-Abrufmöglichkeiten, wie sie für den 
12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag diskutiert werde, "würde damit 
ledig¬lich dazu führen, dass vertraglich eingeräumte Rechte nicht 
genutzt werden können", bemängeln die Intendanten.
Im übrigen sei auch die verbreitete Besorgnis, der Abruf von 
Sen¬dun¬gen über Sportgroßereignisse wirke sich mittel- und 
langfristig ge¬büh¬renerhöhend aus, unbegründet. Die Systematik bei 
der Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Anstalten
lasse auch für die Gebührenperiode nach 2012 keinen Aufschlag wegen 
der Kosten des Online-Abrufs von Sportgroßereignissen zu.

Pressekontakt:

ZDF-Pressestelle
Telefon: 06131 / 70 - 2120
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