ZDF-Exklusivinterview mit Reinhard Nemetz, Leitender
Oberstaatsanwalt, Augsburg, zum Prozessauftakt im Fall "Ursula Herrmann"
Mainz (ots)
Vor dem Prozessauftakt im Mordfall "Ursula Herrmann" am kommenden Donnerstag, 19. Februar 2009, rechnet der leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz mit einer Verurteilung des Angeklagten. Die damals zehnjährige Ursula Herrmann war vor 28 Jahren entführt und in einer Kiste im Wald lebendig begraben worden. In der ZDF-Sendung "ML Mona Lisa" sagte Oberstaatsanwalt Nemetz am Sonntag, 15. Februar 2009: "Auf Grund der Fakten gehe ich davon aus (...), dass unser Angeklagter mit Wahrscheinlichkeit, ja mit großer Wahrscheinlichkeit schuldig gesprochen wird, aber entscheiden muss das Gericht auf Grund der Beweisaufnahme, die in der öffentlichen Hauptverhandlung durchzuführen ist."
Kein Erfolgsdruck auf das Gericht Einen Erfolgsdruck auf das Gericht sieht Nemetz nicht: "Weder auf dem Gericht, noch auf der Staatsanwaltschaft lastet ein Erfolgsdruck. Das Gericht muss versuchen, die Wahrheit herauszufinden, wir haben uns bemüht im Ermittlungsverfahren und werden unseren Beitrag in der Hauptverhandlung dazu leisten."
Keine Fehler bei der Ermittlung Fehler bei der Ermittlung kann Nemetz nicht erkennen: "Ich habe nicht die geringsten Anhaltspunkte für die Annahme, das irgendetwas früher nicht optimal gelaufen wäre. Im Gegenteil: Ich habe den Eindruck gehabt, dass äußerst intensiv und engagiert vorgegangen wurde. Nur, es haben sich in jüngster Vergangenheit halt ganz wesentlich neue Mosaiksteinchen ergeben, die jetzt das Bild zu einem Gesamtbild abrunden. Mit dem Ergebnis, dass wir Anklage erheben konnten. Dazu zählen insbesondere ein aufgefundenes Tonbandgerät, dazu zählen Telefongespräche, die wir überwacht haben, und dazu zählen Angaben des Angeklagten bei seinen jüngsten Vernehmungen, die nicht in Einklang mit seinen früheren Angaben stehen."
Prozessdauer mindestens ein Jahr Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz rechnet damit, dass der Prozess mindestens ein Jahr dauern wird: "Die Erfahrung lehrt allerdings, dass solche Prozesse länger dauern, als sie vorher konzipiert sind. Es kann also durchaus ein Jahr oder länger werden."
Fall von besonderer Qualität Zur Bedeutung des Falls sagte Nemetz: "Der Fall ist natürlich von besonderer Qualität. Zum einen ist ein Kind betroffen.(...) Zum anderen, wie ist dieses Kind betroffen: Es ist buchstäblich lebendig begraben worden, ein in der Kriminalhistorie ganz ungewöhnliches Geschehen."
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