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Öffentlich-rechtliche Angebote sind keine "Lückenfüller" des Marktes
ZDF-Fernsehrat diskutiert Stellungnahmen Dritter zum Drei-Stufen-Test für Telemedienkonzepte

Mainz (ots)

Öffentlich-rechtliche Angebote sind keine
"Lückenfüller" des Marktes
ZDF-Fernsehrat diskutiert Stellungnahmen Dritter zum 
Drei-Stufen-Test für Telemedienkonzepte / Intendant Schächter: 
Mehrwert liegt in der Qualität für den publizistischen Wettbewerb
ZDF-Intendant Markus Schächter hat dem ZDF-Fernsehrat zu dessen 
jüngster Sitzung in Mainz die Antworten und Bewertungen des ZDF zu 
den Stellungnahmen Dritter bei der Durchführung des Drei-Stufen-Tests
für die Telemedienkonzepte des ZDF vorgelegt. Die vom Fern¬sehrat 
erbetene Reaktion auf die Stellungnahmen ist allerdings noch nicht 
die im Verfahren festgelegte Fortschreibung der Telemedienkon¬zepte, 
stellte Schächter in der Sitzung klar. Diese Fortschreibung könne 
erst auf Grundlage des Gutachtens zu den Auswirkungen auf den Markt 
sowie nach der vorgesehenen Expertenanhörung erfolgen.
Im Zuge der Erörterungen legte der ZDF-Intendant noch einmal 
grund¬sätzliche Eckpunkte des Funktionsauftrags der 
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dar. Insbesondere die von 
den Privatveranstaltern vorgetragene Auffassung, die Angebote des 
Marktes hätten Vorrang vor den Angeboten der öffentlich-rechtlichen 
Anbieter, sei weder mit der Rechtsprechung des 
Bundesverfassungsgerichtes noch mit dem Rundfunkstaatsvertrag noch 
mit den Vorstellungen der EU-Kommis¬sion zu vereinbaren. Der 
Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasse 
vielmehr die ganze Bandbreite von Information, Kultur und 
Unterhaltung. Der Grundversorgungsauftrag dürfe weder im Sinne einer 
Mindestversorgung noch einer Aufgabenteilung zwischen 
öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbietern verstanden 
wer¬den. Geringere Ansprüche an private Anbieter seien nach der 
Recht¬sprechung des Bundesverfassungsgerichtes nur solange zulässig, 
wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Grundversorgung 
gewährleiste. Der von den Ländern im Rundfunkstaatsvertrag gegebene 
Auftrag für die Telemedien habe die gleiche Breite wie der 
Rundfunkauftrag. Er schließe neben allen Bereichen der Information 
und Kultur ausdrück¬lich auch Unterhaltung mit ein. Die Europäische 
Kommission hat in ihrer gerade aktualisierten Rundfunkmitteilung 
ausgeführt, dass die öffentlich-rechtlichen Anbieter "nicht bloße 
Lückenfüller" der Defizite kommerzieller Anbieter seien, sondern ein 
großes Programmspektrum und ein ausgewogenes und abwechslungsreiches 
Programm bieten sollten, erläuterte Schächter.
Ein großer Teil der Kritik der kommerziellen Anbieter lege 
indessen einen Maßstab an, der weder mit deutschem Rundfunkrecht noch
mit dem europäischen Beihilferecht in Einklang stehe. Ein anderes, 
fal¬sches Verständnis des Maßstabs betreffe die Forderung, die 
Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssten einen 
"Mehrwert" im Sinn einer Exklusivität oder Einzigartigkeit 
darstellen. Der Begriff des "Mehrwerts" beziehe sich vielmehr auf den
Beitrag zum publizistischen Wettbewerb. Kennzeichen eines 
funktionierenden publizistischen Wettbewerbs seien zum einen die 
Vielfalt der unterschiedlichen Mei¬nungen und zum anderen die 
Qualität und die Relevanz der Angebote. Nach diesem 
Wettbewerbsverständnis wirke sich jedes neue qualitativ hochwertige 
Angebot positiv auf den publizistischen Wettbewerb aus. Schächter: 
"Die ZDF-Onlineangebote haben Maßstäbe der Qualität zu erfüllen, um 
einen qualitätsvollen Beitrag zum publizistischen Wettbe¬werb leisten
zu können. Darin liegt ihr Mehrwert."

Pressekontakt:

ZDF-Pressestelle
Telefon: 06131 / 70 - 2120
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