ZDF-Pressemitteilung
ZDF-Klarstellung zum kartellrechtlichen Verfahren gegen die Telekom
Mainz (ots)
Das Bundeskartellamt prüft nicht, ob ARD und ZDF von der Telekom Geld beanspruchen können. ARD und ZDF haben dies auch nicht beantragt. Das Bundeskartellamt prüft lediglich, ob die Telekom unter Ausnutzung ihrer marktbeherrschenden Stellung Vertragsklauseln durchgesetzt hat, nach denen ARD und ZDF für die Kabeleinspeisung ihrer Programme die urheberrechtliche Freistellung unentgeltlich erteilen müssen.
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