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ZDF-Pressemitteilung
ZDF-Klarstellung zum kartellrechtlichen Verfahren gegen die Telekom

Mainz (ots)

Das Bundeskartellamt prüft nicht, ob ARD und ZDF von
der Telekom Geld beanspruchen können. ARD und ZDF haben dies auch
nicht beantragt. Das Bundeskartellamt prüft lediglich, ob die Telekom
unter Ausnutzung ihrer marktbeherrschenden Stellung Vertragsklauseln
durchgesetzt hat, nach denen ARD und ZDF für die Kabeleinspeisung
ihrer Programme die urheberrechtliche Freistellung unentgeltlich
erteilen müssen.

Rückfragen bitte an:

ZDF Pressestelle
06131 / 70-2120 und -2121

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