Schaar kritisiert Anti-Terror-Datei
Bundesdatenschutzbeauftragter im ZDF-heute.de-Interview: "Es gibt erhebliche Kontrolldefizite"
Mainz (ots)
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezweifelt, dass die Anti-Terror-Datei mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Bedenken gegen den Informationsaustausch von Polizei und Geheimdiensten seien auch fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes nicht ausgeräumt, sagte er im heute.de-Interview. "Es gibt erhebliche Kontrolldefizite." Datenschützer hätten nur begrenzte Befugnisse.
Zudem kritisiert Schaar, dass auch Kontaktpersonen von Verdächtigen ins Visier der Fahnder gerieten: "Die datenschutzrechtlichen Prüfungen auf Bundes- und auf Länderebene bestätigen meine Befürchtung, dass die Abgrenzung zwischen flüchtigen und für die Terrorbekämpfung relevanten Kontakten in der Praxis Schwierigkeiten bereitet", sagte Schaar. Betroffene würden nur lückenhaft über Datenspeicherungen informiert, die Auskunftsrechte gegenüber den Nachrichtendiensten seien sehr begrenzt. "Eine effektive Rechtsschutzgewährung, wie sie das Grundgesetz vorsieht, ist dadurch fraglich."
Schaar forderte zudem, Funktionsweise und Effektivität der Anti-Terror-Datei wissenschaftlich zu untersuchen. "Die von der Regierung in Auftrag gegebene Überprüfung erfüllt diese Kriterien nicht." Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt ab heute über die Anti-Terror-Datei.
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