ZDF-Programmhinweis
Montag, 3. März 2014
Mainz (ots)
Montag, 3. März 2014, 9.05 Uhr Volle Kanne - Service täglich mit Andrea Ballschuh Gast in der Sendung: Party-Sänger Markus Becker Schwerpunkt: Rosenmontag mit der Prinzengarde Einfach lecker: Kartoffel-Gemüse-Frikadellen mit Selleriestroh - Kochen mit Armin Roßmeier PRAXIS täglich: Power-Gels für Hobbysportler Prominent: Oscar-Verleihung Schätz mal: Toastbrot Reportage: TÜV-Prüfung der Karnevalswagen Montag, 3. März 2014, 12,10 Uhr drehscheibe mit Babette Einstmann Ärger am Gartenzaun: Wenn Nachbarn streiten Vorsicht, Langfinger: Was schützt vor Einbruch? "Expedition Deutschland": Grüne Eier aus Hilbeck Montag, 3. März 2014, 17.10 Uhr hallo deutschland mit Sandra Maria Gronewald Prozessauftakt für Pistorius: Paralympicstar Oscar Pistorius soll seine Freundin erschossen haben. Montag, 3. März 2014, 17.45 Uhr Leute heute spezial "Leute heute spezial" zur 86. Verleihung der Oscars. Karen Webb moderiert direkt aus Hollywood und präsentiert strahlende Gewinner, die schönsten Kleider und die wildesten Partys. Montag, 3. März 2014, 19.25 Uhr WISO mit Martin Leutke WISO-Schwerpunkt Bankberatung - Unzulässige Gebühren, schlechte Beratung, falsche Produkte / Oma ist krank - Was Apotheken empfehlen / WISO-Tipp: Eigenbedarfskündigung - Wann Eigentümer kündigen dürfen WISO-Tipp: Eigenbedarfskündigung - Wann Eigentümer kündigen dürfen Ein Vermieter darf nur wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er einen triftigen Grund hat. Dass er Eigentümer ist und seine eigenen vier Wände einmal für sich beanspruchen will, reicht allgemein nicht aus. Häufig entstehen Streitigkeiten, die sogar vor Gericht landen. Das passiert zum Beispiel, wenn anstelle des Vermieters etwa dessen Verwandtschaft, Pflegepersonal oder ein Au-pair die Wohnung nutzen soll, der Mieter aber keinen vergleichbaren Wohnraum findet. Mieter haben auch gute Karten, wenn ihnen ein Umzug wegen Alter oder Krankheit nicht zugemutet werden kann. Ob dadurch dem Eigentümer die Selbstnutzung verweigert werden kann, was bei Eigenbedarfskündigungen erlaubt ist und was nicht, klärt der WISO-Tipp.
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