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Keine jugendmedienschutzrechtlichen Programmbeschwerden im aktuellen Berichtszeitraum
Seit 20 Jahren Jugendschutzbeauftragte im Zweiten

Mainz (ots)

Zu den Programmen des ZDF hat es auch im aktuellen Berichtszeitraum (1. September 2013 bis 31. August 2014) keine förmlichen Programmbeschwerden mit jugendmedienschutz-rechtlichem Bezug gegeben. Das geht aus dem jährlichen Tätigkeitsbericht der ZDF-Jugendschutzbeauftragten Karin Breckwoldt hervor. "Der Jugendmedienschutz hat im ZDF einen hohen Stellenwert. Die Redaktionen gehen sensibel und verantwortungsbewusst mit dem Thema um", sagte Breckwoldt bei der Vorstellung des Berichts am Freitag in Mainz vor dem ZDF-Fernsehrat.

Zurzeit setzt sich das ZDF bei der geplanten Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages gemeinsam mit der ARD für eine systemübergreifende Anerkennung einmal erteilter Jugendeignungen ein. Weiterhin sollte neben einer Weiterentwicklung der technischen Jugendschutzprogramme auch die Förderung von Medienkompetenz gesetzlich verankert werden.

Das Amt eines Jugendschutzbeauftragten wurde im Mainzer Sender 1994 geschaffen. Das ZDF versteht sich beim Thema Jugendschutz als Impulsgeber und Unterstützer für Politik, Wissenschaft und Praxis. Der Sender veranstaltet regelmäßig Jugendmedienschutz-Tagungen gemeinsam mit der ARD, der Medienarbeit der Katholischen Deutschen Bischofskonferenz und dem Rundfunkbeauftragten der Evangelischen Kirche Deutschlands, zuletzt am 27. November 2014 in Hamburg. Darüber hinaus ist das ZDF Mitträger des Mainzer Medieninstituts und Partner der Initiative "Schau hin! Was Dein Kind mit Medien macht".

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Fotos sind ab 15.00 Uhr erhältlich über ZDF Presse und Information, Telefon: 06131 - 70-16100, und über http://pressefoto.zdf.de/presse/fernsehrat

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