ZDF-Pressemitteilung
ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO: Rentenberatung zu Wucherpreisen muss nicht sein
Mainz (ots)
Am Montag, 29. April 2002, 19.25 Uhr informiert das ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO unter anderem über das Thema Rentenberatung:
Fast 9.000 Euro hätte Brigitte S. beinahe für einen Rentenberater gezahlt, der sie in einer strittigen Rentensache vertreten sollte. Ein zu hoher Preis, unnötig und ärgerlich für die Betroffene.
Viele Verbraucher suchen in strittigen Rentenfragen Rat bei Anwälten oder gerichtlich zugelassenen Rentenberatern. Aber Vorsicht! Manche Rentenberater und Fachanwälte rechnen viel zu viel ab. Normalerweise liegen die gesetzlichen Gebühren bei 800 Euro, wenn die Sache vor Gericht landet. Bei einem Vergleich beträgt der Regelsatz 1.100 Euro. Dagegen kann ein Berater oder Anwalt das Sechsfache dieser Gebühren verlangen.
Vor dem Gang zum Anwalt oder Berater sollte man sich also genau erkundigen. Anwaltskammern und Berufsverbände sowie Versicherungsträger wissen in der Regel am besten, welchen Beratern man trauen kann. Die höheren Gebühren müssen außerdem zwischen Rentenversicherten und Berater schriftlich vereinbart werden. Welche Honorare für welche Leistungen verlangt werden dürfen, ist in der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) festgelegt. Sinnvoll ist eine Zweitschrift der Vereinbarung, um auf Nummer sicher zu gehen. Ist eine Honorarvereinbarung erst abgeschlossen, ist der Versicherte verpflichtet, die vereinbarten Gebühren zu zahlen.
In vielen Fällen kann der Versicherte sich den Weg zum Berater sparen. Anträge für Alters- oder Hinterbliebenenrenten werden in der Regel von den Versicherungsträgern problemlos gewährt. Schwieriger wird es, wenn es um Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit geht. Der Weg muss jedoch auch dann nicht gleich zu einem Anwalt oder Rentenberater führen. Zunächst sollte der jeweilige Versicherungsträger oder die Krankenkasse um Rat gefragt werden. Krankenkassen, Arbeits- und Sozialämter sind in Deutschland verpflichtet, allen Bürgern kostenlos Auskunft zu geben. Auch beim Ausfüllen der Anträge helfen Versicherungsträger gratis
Berufsverbände wie etwa Gewerkschaften und einige Sozialverbände bieten ihren Mitgliedern einen Rechtsschutz, um in Rentenangelegenheiten beraten und vertreten zu werden. Diese Absicherung ist in den Mitgliedsbeiträgen enthalten. Auch Versicherungsgesellschaften werben mit Rechtsschutz-Paketen, die sozialgerichtliche Angelegenheiten abdecken. Bei beiden bezieht sich dieser Rechtsschutz meist nur auf das gerichtliche Verfahren und die gesetzlichen Anwaltsgebühren. Nimmt ein Versicherter jedoch vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung einen Rentenberater in Anspruch, ist die Rechtsschutzversicherung nicht verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen.
Moderator der Sendung: Michael Opoczynski.
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