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ZDF-Pressemitteilung
ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO: Rentenberatung zu Wucherpreisen muss nicht sein

Mainz (ots)

Am Montag, 29. April 2002, 19.25 Uhr informiert das
ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO unter anderem über das Thema
Rentenberatung:
Fast 9.000 Euro hätte Brigitte S. beinahe für einen Rentenberater
gezahlt, der sie in einer strittigen Rentensache vertreten sollte.
Ein zu hoher Preis, unnötig und ärgerlich für die Betroffene.
Viele Verbraucher suchen in strittigen Rentenfragen Rat bei
Anwälten oder gerichtlich zugelassenen Rentenberatern. Aber Vorsicht!
Manche Rentenberater und Fachanwälte rechnen viel zu viel ab.
Normalerweise liegen die gesetzlichen Gebühren bei 800 Euro, wenn die
Sache vor Gericht landet. Bei einem Vergleich beträgt der Regelsatz
1.100 Euro. Dagegen kann ein Berater oder Anwalt das Sechsfache
dieser Gebühren verlangen.
Vor dem Gang zum Anwalt oder Berater sollte man sich also genau
erkundigen. Anwaltskammern und Berufsverbände sowie
Versicherungsträger wissen in der Regel am besten, welchen Beratern
man trauen kann. Die höheren Gebühren müssen außerdem zwischen
Rentenversicherten und Berater schriftlich vereinbart werden. Welche
Honorare für welche Leistungen verlangt werden dürfen, ist in der
Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) festgelegt. Sinnvoll ist
eine Zweitschrift der Vereinbarung, um auf Nummer sicher zu gehen.
Ist eine Honorarvereinbarung erst abgeschlossen, ist der Versicherte
verpflichtet, die vereinbarten Gebühren zu zahlen.
In vielen Fällen kann der Versicherte sich den Weg zum Berater
sparen. Anträge für Alters- oder Hinterbliebenenrenten werden in der
Regel von den Versicherungsträgern problemlos gewährt. Schwieriger
wird es, wenn es um Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit geht.
Der Weg muss jedoch auch dann nicht gleich zu einem Anwalt oder
Rentenberater führen. Zunächst sollte der jeweilige
Versicherungsträger oder die Krankenkasse um Rat gefragt werden.
Krankenkassen, Arbeits- und Sozialämter sind in Deutschland
verpflichtet, allen Bürgern kostenlos Auskunft zu geben. Auch beim
Ausfüllen der Anträge helfen Versicherungsträger gratis
Berufsverbände wie etwa Gewerkschaften und einige Sozialverbände
bieten ihren Mitgliedern einen Rechtsschutz, um in
Rentenangelegenheiten beraten und vertreten zu werden. Diese
Absicherung ist in den Mitgliedsbeiträgen enthalten. Auch
Versicherungsgesellschaften werben mit Rechtsschutz-Paketen, die
sozialgerichtliche Angelegenheiten abdecken. Bei beiden bezieht sich
dieser Rechtsschutz meist nur auf das gerichtliche Verfahren und die
gesetzlichen Anwaltsgebühren. Nimmt ein Versicherter jedoch vor einer
gerichtlichen Auseinandersetzung einen Rentenberater in Anspruch, ist
die Rechtsschutzversicherung nicht verpflichtet, diese Kosten zu
übernehmen.
Moderator der Sendung: Michael Opoczynski.

Rückfragen bitte an:

ZDF Pressestelle
06131 / 70-2120 und -2121

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