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ZDF-Pressemitteilung
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe besiegelt: Das TV-Duell am 8. September 2002 findet ohne Westerwelle statt

Mainz (ots)

Nachdem bereits in erster und zweiter Instanz vor
dem Verwaltungsgericht Köln und dem Oberverwaltungsgericht Münster
ein Anspruch des FDP-Vorsitzenden Guido Westerwelle auf Teilnahme am
TV-Duell der Kanzlerkandidaten Schröder und Stoiber am 8. September
2002 im Programm von ARD und ZDF zurückgewiesen wurde, ist
Westerwelle nunmehr endgültig vor dem Bundesverfassungsgericht mit
dem Versuch gescheitert, auf dem Rechtsweg seine Beteiligung an einer
redaktionellen Sendung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu
erzwingen.
Die F.D.P. hatte gegen den Beschluss des OVG Münster
Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt,
verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung. Am 30. August
2002 wurde die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung
angenommen, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Der
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat sich damit
erledigt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt in seiner
Begründung, dass das TV-Duell auf einem "schlüssigen und folgerichtig
umgesetzten journalistischen Konzept" beruht und somit unter dem
Schutz der Rundfunkfreiheit steht. Ein Verstoß gegen den Grundsatz
der Chancengleichheit der Parteien ist nicht ersichtlich.
ZDF-Intendant Markus Schächter zeigte sich sehr zufrieden. "Das
Bundesverfassungsgericht gewährleistet mit seiner letztinstanzlichen
Entscheidung, dass die Programmgestaltung Sache des Rundfunks bleibt
und sich an sachgerechten publizistischen Kriterien ausrichtet. Das
höchste Gericht hat abschließend den Versuch unterbunden, von außen
in die redaktionelle Gestaltungsfreiheit und damit in den Kernbereich
der Rundfunkfreiheit einzugreifen".

Original-Content von: ZDF, übermittelt durch news aktuell

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