Achtung: Sperrfrist! Text frei zur Veröffentlichung Montag, 19. Mai 2003, ab 19.00 Uhr
ZDF-Pressemitteilung
Mainz (ots)
ZDF-Intendant Schächter fordert unverschlüsselte Ausstrahlung von Sportgroßereignissen in Europa / VPRT-Vorwürfe "geradezu grotesk"/
Udo van Kampen als Europa-Korrespondent im ZDF-Studio Brüssel eingeführt
In der Diskussion um die anstehende Novellierung der Fernsehrichtlinie hat sich ZDF-Intendant Markus Schächter für die Einführung des Kurzberichterstattungsrechts und eine europäische Listenregelung eingesetzt, die für darin näher benannte wichtige Sportgroßereignisse eine über die Grenzen geltende freie Berichterstattung garantiert. Bei der offiziellen Einführung des neuen Europa-Korrespondenten Udo van Kampen im Brüsseler ZDF-Studio sagte Schächter am Montagabend, die "einheitsstiftende Übertragung herausragender Sportereignisse im Free TV muss stärker noch als bisher abgesichert werden, damit Fernsehen seine integrierende Kraft in ganz Europa entfalten kann".
Mit besonderer Aufmerksamkeit verfolge das ZDF die Arbeit des EU-Konvents, so der Intendant. Mit der Schaffung eines spezifischen Mediengrundrechts werde nicht nur systematisch an die bewährte Regelung der Europäischen Menschenrechtskonvention angeknüpft, sondern darüber hinaus unter Bezugnahme auf den Medienpluralismus auch ein "bedeutsames Anliegen der Medienordnung in jedem der Mitgliedsstaaten herausgehoben". Dass das "Amsterdamer Protokoll" auch als Protokoll zur europäischen Verfassung übernommen werden soll, sei ebenso konsequent wie begrüßenswert.
Unter Hinweis auf die Beschwerde des Verbands Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) gegen die Gebührenfinanzierung in Deutschland erklärte Schächter, hier sollten "längst geschlagene Schlachten erneut ausgefochten" werden. Dies gelte insbesondere für die Forderung nach einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, weil die Transparenzrichtlinie nicht auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk angewandt werde. Da ARD und ZDF jedoch nicht Empfänger staatlicher Beihilfen seien, sondern die Rundfunkgebühren direkt von den privaten Haushalten geleistet werden, gebe es keine Grundlage für die Anwendung der Transparenzrichtlinie. Auch der Vorwurf des VPRT, das ZDF betreibe eine ungehemmte Ausweitung seiner Online-Aktivitäten, erscheine "geradezu grotesk angesichts der Tatsache, dass die Online-Aufwendungen über Jahre hinweg mit nur geringen Schwankungen gerade einmal ein halbes Prozent des ZDF-Haushalts ausmachen", sagte der ZDF-Intendant.
Mit seiner Beschwerde missbrauche der VPRT Brüssel "als Klagemauer für die deutsche Rundfunkordnung", nachdem er für eine Reihe von Anliegen in der deutschen Medienpolitik bisher keine Unterstützung finden konnte. Dies sei ein "Schlag ins Gesicht der deutschen Medienpolitik", aber auch ein "Angriff auf den Konsens in Sachen europäische Medienpolitik, der insbesondere im Amsterdamer Protokoll zum Ausdruck kommt", erklärte Schächter.
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