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EINLADUNG zur ARD/ZDF-Pressekonferenz zum Gutachten "“Rechtsfragen zur Festsetzung der Rundfunkgebühr”

Mainz (ots)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
eines der großen medienpolitischen Themen im neuen Jahr wird das
Verfahren zur Anpassung der Rundfunkgebühr ab Januar 2005 sein. Am 8.
Januar 2004 hat die unabhängige Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ihre Gebührenempfehlung
vorgestellt. Nun sind nach dem Rundfunkfinanzierungs-Staatsvertrag
die Länder an der Reihe. Wie werden sie mit dem KEF-Bericht umgehen?
Welchen verfassungsrechtlichen Spielraum haben sie? Mit diesen Fragen
hat sich im Auftrag von ARD, ZDF und DeutschlandRadio der renommierte
Bonner Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Fritz Ossenbühl
auseinandergesetzt. In seinem soeben fertig gestellten Gutachten
“Rechtsfragen zur Festsetzung der Rundfunkgebühr” untersucht er u.a.,
unter welchen Voraussetzungen die Länder bei der Gebührenfestsetzung
vom KEF-Vorschlag abweichen können.
Wir möchten Ihnen das Gutachten vorstellen auf einer
Pressekonferenz
am Mittwoch, 21. Januar 2004 um 14 Uhr
im ZDF Sendezentrum, Konferenzzone (2.Stock)
Raum K5/232
ZDF-Strasse 1, 55127 Mainz
Ihre Gesprächspartner – neben Prof. Ossenbühl – sind der ARD-
Vorsitzende Prof. Jobst Plog, ZDF-Intendant Markus Schächter, ZDF-
Justitiar Prof. Dr. Carl-Eugen Eberle und Dr. Werner Hahn,
Vorsitzender der Juristischen Kommission der ARD.
Wenn Sie an dem Pressetermin teilnehmen möchten, bitten wir um
Rückmeldung an die ZDF-Pressestelle Mainz
Telefon: 06131 / 70-2129
Fax: 06131 / 70-6884
e-Mail:  presse@zdf.de
Mit freundlichen Grüßen
gez. Martin Gartzke, ARD-Sprecher	
gez. Alexander Stock, ZDF Kommunikation
ots-Originaltext: ZDF
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7840

Rückfragen bitte an:

Pressestelle
Telefon: 06131 / 70 - 2120

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