Montag, 20. Dezember 2004, 9.05 Uhr, Volle Kanne - Service täglich
Samstag, 18. Dezember 2004, 18.30 Uhr, Leute heute
Montag, 20. Dezember 2004, 19.25 Uhr, ZDF spezial
Mainz (ots)
Montag, 20. Dezember 2004, 9.05 Uhr Volle Kanne - Service täglich mit Ingo Nommsen
Gast im Studio: Christine Neubauer Top Thema: Steuer - was ändert sich 2005? Einfach lecker: Fasanenkraftbrühe mit Ravioli-Sternen - Kochen mit Armin Roßmeier Computerecke: MP3-Player im Test Tier & Wir: Allergien bei Hunden PRAXIS täglich: Sodbrennen Zeitsprung: Volle Kanne Jahresrückblick
Samstag, 18. Dezember 2004, 18.30 Uhr Leute heute mit Nina Ruge
"Best Of 2004" - Der prominente Jahresrückblick
Montag, 20. Dezember 2004, 17.40 Uhr Leute heute mit Nina Ruge
Erol Sander: Premiere von "Alexander" in Köln Angelina Jolie: Über ihre Rolle als Colin Farrells Mutter in "Alexander" Nadesha Brennicke: Fernsehfilm "Der Weihnachtshund" im ZDF
Montag, 20. Dezember 2004, 19.25 Uhr ZDF spezial Held oder Folterknecht? Das Daschner-Urteil mit Norbert Lehmann
Im Studio: Udo Nagel, früher Polizeipräsident und jetzt Innensenator in Hamburg und Bernhard Töpper, ZDF-Rechtsexperte
Am Montag wird das Landgericht Frankfurt sein mit großer Spannung erwartetes Urteil gegen den ehemaligen Frankfurter Polizei- Vizepräsidenten Wolfgang Daschner verkünden. Daschner ist wegen Anleitung des mitangeklagten Hauptkommissars Ortwin E. zur schweren Nötigung angeklagt. Der Hauptkommissar soll dem Entführer des elfjährigen Jakob von Metzler die Zufügung großer Schmerzen angedroht haben, um so das Versteck des entführten Kindes zu erfahren. Der Staatsanwalt hat für beide Angeklagte eine Geldstrafe auf Bewährung gefordert, die Verteidigung hat Freispruch beantragt.
In der Öffentlichkeit und in den Medien wird der Fall seit vielen Monaten höchst kontrovers diskutiert. Für die einen ist Wolfgang Daschner ein Held, der alles versucht hat, das Leben des entführten Kindes zu retten, für die anderen hat er einen klaren Rechtsbruch begangen, weil Folter und Androhung von Gewalt strikt verboten sind.
Die Sendung erläutert den Richterspruch und fragt nach den Konsequenzen, die sich daraus für die tägliche Arbeit der Polizei ergeben.
Montag, 20. Dezember 2004, 19.35 Uhr WISO mit Michael Opoczynski
Ferngespräch zum Festtagspreis - Billig telefonieren während der Feiertage / Krankenkassenbeiträge 2005 - Endlich weniger zahlen? / Kontaktbörsen - Das Geschäft mit der Einsamkeit / Wie gewonnen, so zerronnen - Falsche Versprechen in Gewinnspielen / WISO-Tipp: Pflegeversicherung - Nachweis befreit vom Zuschlag
Pflegeversicherung: Elternschaft nachweisen statt zahlen Eltern können sich vom Zuschlag zur Pflegeversicherung befreien lassen Kinderlose Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen sollen ab 2005 einen Zuschlag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 Prozent des Einkommens zahlen - so die Pläne der Bundesregierung. Grundsätzlich soll jeder Erwachsene zwischen 23 und 65 Jahren den Zuschlag zahlen. Neben Eltern sollen Ältere und Arbeitslose vom Zuschlag verschont werden.
Mit der Neuregelung will die Bundesregierung Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, wonach Eltern beim Pflegebeitrag besser gestellt werden sollen als Kinderlose. Den Zuschlag zahlen allein die kinderlosen Arbeitnehmer.
Doch wem gegenüber muss der Nachweis einer Elternschaft erfolgen? Welche Dokumente werden benötigt? Wer kann von der Zahlung befreit werden? Wie steht es mit Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkindern? Haben uneheliche Väter Befreiungsrechte?
Rückfragen bitte an:
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Telefon: 06131 / 70 - 2120
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