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ZDF

ZDF-Pressemitteilung
ZDF setzt sich durch: TV-Spot der Pogo-Partei muss nicht ausgestrahlt werden
Intendant Schächter begrüßt Entscheidung des OVG Koblenz

Mainz (ots)

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat am Freitag
die Entscheidung des ZDF bestätigt, den umstrittenen TV-Spot der APPD
(Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands) nicht auszustrahlen.
ZDF-Intendant Markus Schächter begrüßt den Richterspruch: "Die
Entscheidung des Gerichts bestätigt unsere Auffassung, dass der
TV-Spot der Pogo-Partei die Menschenwürde in gravierender Weise
verletzt. Die unterschiedlichen Entscheidungen der
Oberverwaltungsgerichte in Münster gegen die ARD und Koblenz für das
ZDF zeigen allerdings auch, dass die Rechtsgrundlage für die
Ausstrahlungsverpflichtung der Wahlspots im ZDF einer Überprüfung
bedarf. Derzeit kann die Ausstrahlung nur abgelehnt werden, wenn es
sich inhaltlich nicht um Wahlwerbung handelt oder ein schwerwiegender
und offenkundiger Verstoß gegen die allgemeinen Gesetze vorliegt.
Durch diese unbestimmten Formulierungen sind unterschiedlichen
Bewertungen Tür und Tor geöffnet. Ich appelliere deshalb an die
politischen Entscheidungsträger, dafür Sorge zu tragen, dass
derartige Fälle künftig eindeutig entschieden werden können."
Der Wahlspot überschreitet nach Überzeugung des Koblenzer Senats
"unzweifelhaft die Grenzen eines offenkundigen und schwerwiegenden
Verstoßes gegen die Menschenwürde" sowie gegen Vorschriften des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Der Senat bekräftigt, dass der
Spot "ein Menschenbild (vermittelt), das im krassen Widerspruch zum
grundgesetzlich verbürgten Menschenbild steht" und zugleich
"offenkundig in hohem Maße geeignet ist, die Entwicklung von Kindern
und Jugendlichen zu verantwortungsbewussten und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeiten zu gefährden", heißt es wörtlich in der Begründung
des Beschlusses.
Das Mainzer Verwaltungsgericht war der Begründung des ZDF bereits
gefolgt und hatte die Ausstrahlung des Spots untersagt. Die APPD hat
daraufhin Beschwerde eingelegt, die das Oberverwaltungsgericht in
Koblenz jetzt ebenfalls zurückgewiesen hat. Dieser TV-Spot wird damit
nicht mehr ausgestrahlt. In der vergangenen Woche hatte das
Oberverwaltungsgericht Münster für den gleichen Spot eine
Ausstrahlung in der ARD erzwungen. Er wurde am Montag dieser Woche
gesendet. Auch Bundestagspräsident Wolfgang Thierse und
Bundesinnenminister Otto Schily haben sich entschieden gegen den
Werbespot der Pogo-Partei ausgesprochen.

Rückfragen bitte an:

ZDF Pressestelle
06131 / 70-2120 und -2121

Original-Content von: ZDF, übermittelt durch news aktuell

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