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Montag, 10. Juli 2006, 19.25 Uhr
WISO
mit Michael Opoczynski

Mainz (ots)

Montag, 10. Juli 2006, 19.25 Uhr
WISO
mit Michael Opoczynski
WISO-Tipp: Reisemängel So reklamieren Sie richtig!
Die Pauschalreise beginnt mit einer mehrstündigen Flugverspätung, das
Hotel vor Ort ist überbucht, und im Ersatzhotel gibt es keinen Pool.
So einen Start in den Urlaub muss man nicht hinnehmen. Betroffene
sollten nicht erst nach der Rückkehr aktiv werden, sondern sich schon
am Urlaubsort beschweren. Vielleicht ist es möglich, den Reisemangel
vor Ort zu beheben.
Ein Reisemangel liegt immer dann vor, wenn man am Urlaubsort nicht
das vorfindet, was man üblicherweise auf Grund der Angaben im
Katalog erwarten kann. Die Regelungen des Reiserechts gelten nur für
Pauschalreisen, also Angebote mit mindestens zwei Leistungen – zum
Beispiel Flug und Hotel oder Flug und Mietwagen. Hat man nur einen
Flug gebucht, kann man sich nicht auf das Reiserecht berufen. Hier
gelten die Regelungen des allgemeinen Rechts.
Wann ein Reisemangel vorliegt, wann Anspruch auf Schadenersatz
geltend gemacht werden kann und wie man seine Rechte durchsetzt,
zeigt der WISO-Tipp.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle
Telefon: 06131 / 70 - 2120

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