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ZDF

Pressemitteilung
Beschluss des ZDF-Fernsehrates
Beihilferechtliches Verfahren gegen ARD und ZDF bei der EU- Kommission

Mainz (ots)

Der Fernsehrat nimmt die jüngste Entwicklung im
Beihilfestreit um die deutsche Rundfunkfinanzierung mit Sorge zur
Kenntnis. Sie gibt ihm Anlass zu folgenden Feststellungen:
· Die von der deutschen Seite vorgeschlagenen Maßnahmen zur
Konkretisierung des Funktionsauftrags hinsichtlich der
Digitalangebote und der Telemedien stellen weitgehende,
europafreundliche Zugeständnisse dar, mit denen der
verfassungsrechtliche Rahmen staatlicher Ausgestaltung
ausgeschöpft ist.
· Mit den Vorschlägen zur Verstärkung der Kontrolle über die
Auftragserfüllung trägt die deutsche Seite zentralen Anforderungen
der Generaldirektion Wettbewerb Rechnung.
· Den Vorgaben der Generaldirektion Wettbewerb bezüglich der
kommerziellen Aktivitäten der Rundfunkanstalten wird mit den
vorgeschlagenen Maßnahmen zu Transparenz (gesonderte
Rechnungslegung) und Marktkonformität vollumfänglich entsprochen.
Der Fernsehrat erinnert daran, dass das Amsterdamer Protokoll den
Befugnissen der europäischen Behörden Grenzen setzt und ihnen
auferlegt, die Kompetenzen der Mitgliedstaaten zu Ausgestaltung und
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu respektieren.
Der Fernsehrat sieht in den Vorschlägen der deutschen Seite einen
Kompromiss, der den Anliegen der Generaldirektion Wettbewerb
Rechnung trägt und gleichwohl die verfassungsrechtlichen
Strukturprinzipien der deutschen Rundfunkordnung, insbesondere den
Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks, der Bestands- und
Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die auch
neue Verbreitungswege einschließt, und seiner binnenpluralen
Gremienkontrolle beachtet. Er unterstützt die Länder bei ihren
Anstrengungen, unter Wahrung der Grundsatzvereinbarung eine
einvernehmliche Lösung mit der EU-Kommission zu erzielen.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle
Telefon: 06131 / 70 - 2120

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