ZDF darf Berliner Imam als Hassprediger bezeichnen
Oberlandesgericht Brandenburg korrigiert Entscheidung des Landgerichtes Potsdam
Mainz (ots)
Das ZDF darf den früheren Berliner Imam Yakup T. als Hassprediger bezeichnen. Das gab das Oberlandesgericht Brandenburg bekannt. Damit hoben die Brandenburger Richter eine gegenteilige Entscheidung des Potsdamer Landgerichtes auf.
In seiner Urteilsbegründung hob das Oberlandesgericht hervor, dass die herabsetzenden Äußerungen des Berliner Imams über die Deutschen die Bezeichnung "Hassprediger" erlauben. Yakup T. hatte in der Predigt in der Berliner Mewlana-Moschee die Deutschen unter anderem als Atheisten bezeichnet, die nach Schweiß stinken und ihren Geruch mit Parfum zu überdecken versuchen. Außerdem würden sie als Atheisten nach dem Tode im Höllenfeuer landen. Ausschnitte dieser Predigt strahlte Frontal 21 im November 2004 aus. Das Oberlandesgericht hat hier, so der Sprecher des Senders, in einem Fall von grundsätzlicher Bedeutung den hohen Stellenwert der journalistischen Meinungsfreiheit anerkannt.
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