CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Austermann: Rot-grüne Steuerreform belastet den Mittelstand
Berlin (ots)
Zu den Haushaltsauswirkungen der von Rot-Grün vorgeschlagenen und jetzt als Referentenentwurf den Verbänden vorgestellten Steuerreform erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Bundeskanzler Schröder und Finanzminister Eichel haben auf ständiges Drängen der Union seit der letzten Legislaturperiode reagiert und einen Vorschlag für eine "Steuerreform 2000" vorgelegt, deren genaue Wirkungen wegen der fehlenden Eckwerte (Steuereinnahmen; Verteilungswirkung auf Bund, Länder und Gemeinden; geplante Neuverschuldung; Gegenfinanzierung) noch nicht abschließend beurteilt werden kann. Erkennbar ist eine deutlich höhere Nettoentlastung der Bürger und Unternehmen vorgesehen, als die rot-grüne Bundesregierung noch vor wenigen Wochen für finanzierbar hielt. Die Vorschläge der Union, insbesondere der CSU, wurden seinerzeit noch als abenteuerlich, wenn nicht gar als nahezu kriminell abgetan.
Die neue Position der Bundesregierung ist ein gewisser Fortschritt. Allerdings gehen die Vorschläge der Bundesregierung unter verschiedenen Aspekten nicht weit genug. Durch eine Reform müssen die Steuern einfacher, niedriger und gerechter werden. Diese Voraussetzung erfüllt das rot-grüne Konzept nur teilweise.
1. Bei der für einen Haushälter wichtigen Frage nach der Gegenfinanzierung der Nettoentlastung im Rahmen einer Steuerreform erkennt die Bundesregierung erstmals an, dass eine Steuerreform Selbstfinanzierungseffekte bewirken kann. Selbstfinanzierungseffekte setzen aber eine mutige Steuerreform voraus; d. h. sie werden nur eintreten, wenn die Bürger und Unternehmen auf Grund der Steuerreform ihr Verhalten nachhaltig ändern. So führen beispielsweise verstärkte Investitionen der Unternehmen tendenziell zu mehr Arbeitsplätzen und damit letztendlich zu höheren Steuereinnahmen und geringeren Ausgabenotwendigkeiten im Bereich der Arbeitsmarktpolitik.
Solche, sich allein aus einer Wachstumsbeschleunigung ergebenden Steuermehreinnahmen und Haushaltsentlastungen sind aber konjunkturanfällig und deshalb nicht zwangsläufig von Dauer. Notwendig sind deshalb vor allem auch Verhaltensänderungen der Bürger und Unternehmen, die sich aus einer verbesserten Akzeptanz des Steuer- und Abgabensystems ergeben. Im Klartext: Der Anteil der Schattenwirtschaft, der auf bis zu 15 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (= 600 Mrd DM) geschätzt wird, muss sich in der Folge einer sinnvollen Steuerreform deutlich spürbar vermindern. Wenn ein größerer Teil der Schattenwirtschaft in die legale Wirtschaft zurückkehrt, dann können Nettoentlastungen für alle Bürger in großem Umfang aus den Steuerhinterziehungen finanziert werden, die der Bund der Steuerbeamten kürzlich auf bis zu 120 Mrd DM jährlich geschätzt hat.
Wenn aber, wie von der Bundesregierung jetzt vorgesehen, der Spitzensteuersatz (einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) bei ca. 50 Prozent verharrt, dann dürfte dies nur in geringem Umfang zur Verminderung der Schattenwirtschaft beitragen, zumal die Abgabenbelastung im Übrigen (indirekte Steuern, z. B. Ökosteuer; Sozialversicherungsabgaben) nicht sinkt, sondern zunächst weiter ansteigt und die spätere Absenkung nur in Trippelschritten erfolgen soll.
2. Der Bundeskanzler und sein Finanzminister werden nicht müde, ihre Mittelstandsfreundlichkeit zu betonen. Dieser verbale Nebel verhüllt allerdings nur höchst unvollkommen die ausgesprochen mittelstandsfeindliche Politik der rot-grünen Bundesregierung: Beim Bündnis für Arbeit scheint die Bundesregierung ihre Hand für Regelungen gereicht zu haben, die zwar zwischen den Gewerkschaften und großen, internationalen Konzernen konsensfähig sind, die aber den Mittelstand in größte Schwierigkeiten bringen. Die Vertreter des Handwerks haben der Vereinbarung vom vergangenen Sonntag daher auch nicht zugestimmt.
Auch an der Steuerfront wird der Mittelstand nicht besser behandelt: Die "Optionsmöglichkeiten" der regelmäßig als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft tätigen Mittelständler zur Inanspruchnahme der günstigeren Steuerregelungen für große Kapitalgesellschaften (AGs) sind so kompliziert, dass es geradezu danach aussieht, als wolle die Bundesregierung das Abgleiten in die Schattenwirtschaft besonders attraktiv machen.
Die Gegenfinanzierung ist wegen der fehlenden Eckwerte ungeklärt. Eine Netto-Entlastung von 8 Mrd DM gleicht gerade Zusatzbelastungen des Mittelstandes seit 1999 aus.
Beides muss einen Haushälter besorgt stimmen. Es könnte sein, dass diese ebenso unausgegorene wie ängstliche Politik dazu führt, dass an sich zu erwartende Selbstfinanzierungseffekte nicht eintreten und darüber hinaus der Anteil der Schattenwirtschaft am Inlandsprodukt weiter zunimmt. Eine Steuerreform als Treibsatz für den Schwarzmarkt ist aber das Letzte, was Deutschland zur Zeit brauchen könnte.
Die Steuern werden nicht einfacher, nicht gerechter und nur spät und unzureichend abgesenkt.
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