CDU/CSU Bundestagsfraktion
Eichhorn: EuGH-Urteil öffnet Bundeswehr für Frauen
Berlin (ots)
Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes, den Dienst mit der Waffe in der Bundeswehr auch für Frauen zu öffnen, erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU Bundestagsfraktion Maria Eichhorn MdB:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, die Bundeswehr müsse den Dienst an der Waffe für Frauen öffnen, wird in Zukunft Frauen interessante Tätigkeitsgebiete und Ausbildungsmöglichkeiten bei den Streitkräften bieten. Eine weitere Öffnung der Bundeswehr für Frauen war schon lange überfällig.
Ich begrüße die Bestimmung des EuGH, das grundsätzliche Verbot des Waffendienstes für Frauen in der Bundeswehr sei nicht vereinbar mit der EU-Richtlinie zur Gleichstellung der Frau beim Zugang zur Beschäftigung. Im Widerspruch zum Gleichbehandlungsgebot konnten Frauen bisher weder in der Logistik noch im technischen Dienst beschäftigt werden, weil auch hier grundsätzlich die Ausbildung an der Waffe Voraussetzung war. Ein Dienst an der Waffe ist Frauen jedoch bereits seit langem im Grenzschutz oder bei der Polizei gestattet. Jetzt können Frauen auch zum Dienst in weiten Bereichen der Bundeswehr zugelassen werden, lediglich der Zugang zu speziellen Kampfeinheiten ist ausgenommen.
Die Bundesregierung muss nun Frauen den Weg für breitere Einsatzmöglichkeiten ebnen. Bisher hat es in dieser Richtung nur Willenserklärungen gegeben, jedoch keine eigenen Ideen oder erkennbare Fortschritte. Es kann aber auch in Zukunft nur um den freiwilligen Dienst von Frauen gehen. Eine Wehr- oder Dienstpflicht für junge Mädchen und Frauen lehne ich ab, da Frauen nach wie vor in unserer Gesellschaft ein hohes Maß an sozialen Aufgaben wahrnehmen. Solange die Pflege kranker Angehöriger zu rund 90 % und die Kindererziehung überwiegend von Frauen geleistet wird, ginge eine solche Verpflichtung erneut zulasten der Frauen.
Die Entscheidung des EuGH darf aber keinesfalls als Mittel zur Aufhebung der allgemeinen Wehrpflicht missbraucht werden. Die allgemeine Wehrpflicht verhindert eine Abkapselung der Bundeswehr und garantiert ihre breite Akzeptanz im Volk.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Hinblick auf die Gleichbehandlung von Frauen beim Zugang zur Beschäftigung ist ein Fortschritt in einer jahrelangen Diskussion um die Beteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt Bundeswehr. Problematisch ist allerdings, ob der EuGH mit der Durchsetzung der Gleichbehandlungsrichtlinien in dieser Frage nicht seine Befugnis überschreitet, indem er in die nationale Verfassung eingreift und deren Grundprinzipien verletzt.
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