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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Rechtsmittelreform der Justizministerin ist bürgerfern und schädlich

Berlin (ots)

Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der
Justiz für ein "Zivilprozessreformgesetz" erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB:
Der von der Bundesjustizministerin vorgelegte Referentenentwurf
eines Zivilprozessreformgesetzes führt zu Bürgerferne, bereitet den
Rückzug der Justiz aus der Fläche vor, birgt die Gefahr der
Willkürlichkeit bei der Annahme von Berufungen gegen erstinstanzliche
Urteile und ist insgesamt überflüssig.
Rund 93% der Verfahren vor den Amtsgerichten und ca. 84% der
erstinstanzlichen Verfahren vor den Landgerichten werden dort
rechtskräftig entschieden, und dies in einer in aller Regel vor allem
im europäischen Vergleich kurzen Frist.
Die Zahl der Berufungen kann also nicht Anlass für eine Erosion
dieses Rechtsmittels sein.
Andererseits führen aber 48% der gegen Urteile der Amtsgerichte
bzw. 40% der gegen erstinstanzliche Urteile der Landgerichte
eingelegten Berufungen zu einer Abänderung oder gar Aufhebung des
Urteils. Dies zeigt, dass das Instrument der Berufung nicht nur
zielgerichtet eingesetzt wird, sondern dass die umfassende Prüfung
des gesamten Prozessstoffes in der zweiten Instanz sehr wohl ihre
Berechtigung hat.
Die beabsichtigte Beschränkung der Berufung durch die Schwelle der
Annahme durch das Berufungsgericht führt nach den Erfahrungen mit dem
BHG und den Oberverwaltungsgerichten dazu, dass die Berufungsgerichte
ihre Geschäftsbelastung selber steuern können. Die darüber hinaus
beabsichtigte Verengung des Prüfungsumfanges führt zu einem Verlust
an materieller Gerechtigkeit. Beide Instrumente kumulieren in ihrer
Wirkung und müssen zu einem Schwund des Vertrauens in die
Rechtsprechung führen.
Die Bestimmung der Oberlandesgerichte als Berufungsgerichte für
alle Berufungen führen zu einem Rückzug der Justiz aus der Fläche und
treffen besonders die Bürger in den Flächenländern, denen dann
Tagesreisen zu Beweisaufnahmen im Berufungsverfahren zugemutet
werden. Es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass die Landgerichte die
Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte bislang mangelhaft 
bewältigt hätten.
Dieses Vorhaben dient allein dazu, über die prozessrechtlichen
Regelungen die Umstülpung des Gerichtsaufbaus zu Dreigliedrigkeit hin
vorzubereiten, sie gleichsam als zwingende Folge erscheinen zu
lassen.
Insgesamt führt der Entwurf weder zu mehr Gerechtigkeit noch gar
zu schnelleren Entscheidungen, zumal es eher die Oberlandesgerichte
sind, die man zu den langsameren Gerichten zählen muss.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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