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Geis: Rechtsmittelreform der Justizministerin ist bürgerfern und schädlich
Berlin (ots)
Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein "Zivilprozessreformgesetz" erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Der von der Bundesjustizministerin vorgelegte Referentenentwurf eines Zivilprozessreformgesetzes führt zu Bürgerferne, bereitet den Rückzug der Justiz aus der Fläche vor, birgt die Gefahr der Willkürlichkeit bei der Annahme von Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile und ist insgesamt überflüssig.
Rund 93% der Verfahren vor den Amtsgerichten und ca. 84% der erstinstanzlichen Verfahren vor den Landgerichten werden dort rechtskräftig entschieden, und dies in einer in aller Regel vor allem im europäischen Vergleich kurzen Frist.
Die Zahl der Berufungen kann also nicht Anlass für eine Erosion dieses Rechtsmittels sein.
Andererseits führen aber 48% der gegen Urteile der Amtsgerichte bzw. 40% der gegen erstinstanzliche Urteile der Landgerichte eingelegten Berufungen zu einer Abänderung oder gar Aufhebung des Urteils. Dies zeigt, dass das Instrument der Berufung nicht nur zielgerichtet eingesetzt wird, sondern dass die umfassende Prüfung des gesamten Prozessstoffes in der zweiten Instanz sehr wohl ihre Berechtigung hat.
Die beabsichtigte Beschränkung der Berufung durch die Schwelle der Annahme durch das Berufungsgericht führt nach den Erfahrungen mit dem BHG und den Oberverwaltungsgerichten dazu, dass die Berufungsgerichte ihre Geschäftsbelastung selber steuern können. Die darüber hinaus beabsichtigte Verengung des Prüfungsumfanges führt zu einem Verlust an materieller Gerechtigkeit. Beide Instrumente kumulieren in ihrer Wirkung und müssen zu einem Schwund des Vertrauens in die Rechtsprechung führen.
Die Bestimmung der Oberlandesgerichte als Berufungsgerichte für alle Berufungen führen zu einem Rückzug der Justiz aus der Fläche und treffen besonders die Bürger in den Flächenländern, denen dann Tagesreisen zu Beweisaufnahmen im Berufungsverfahren zugemutet werden. Es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass die Landgerichte die Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte bislang mangelhaft bewältigt hätten.
Dieses Vorhaben dient allein dazu, über die prozessrechtlichen Regelungen die Umstülpung des Gerichtsaufbaus zu Dreigliedrigkeit hin vorzubereiten, sie gleichsam als zwingende Folge erscheinen zu lassen.
Insgesamt führt der Entwurf weder zu mehr Gerechtigkeit noch gar zu schnelleren Entscheidungen, zumal es eher die Oberlandesgerichte sind, die man zu den langsameren Gerichten zählen muss.
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