CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Luther/Geis/Hasselfeldt/Lippold/Ronsöhr/ von Stetten: Vermögensrechtsergänzungsgesetz gründlich überarbeiten
Berlin (ots)
Zur heutigen Anhörung zum Vermögensrechtsergänzungsgesetz erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Neue Länder, Dr. Michael Luther MdB, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Recht, Norbert Geis MdB, die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Finanzen, Gerda Hasselfeldt MdB, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Umwelt, Dr. Klaus Lippold MdB, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Heinrich Wilhelm Ronsöhr MdB, und der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Wahlprüfung, Prof. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten MdB:
Die heutige Sachverständigenanhörung zum Vermögensrechtsergänzungsgesetz hat schwere Mängel des Gesetzentwurfes zu Tage treten lassen, die korrigiert werden müssen.
Zum einen erhob die überwiegende Zahl der Verfassungsrechtler erhebliche Bedenken gegen die rückwirkende Aufhebung der Ersatzgrundstücksregelungen im Vermögensgesetz, wodurch in Grundrechte der Berechtigten eingegriffen würde.
Zum zweiten geht der Gesetzentwurf bei der Verschlechterung der Erwerbskonditionen für benachteiligte Gebiete und Alteigentümer ohne sachlichen Grund über die europarechtlichen Vorgaben der EU-Kommission hinaus. Dies führt insbesondere bei den Alteigentümern nach fast einhelliger Auffassung der Sachverständigen zu einem weiteren massiven Grundrechtsverstoß. Ebenso wurde deutlich, dass vor dem Hintergrund der niedrigen Eigentumsquote der Landwirtschaft in den neuen Bundesländern, diese schwierige wirtschaftliche Situation durch den Gesetzentwurf noch verschlechtert wird.
Auch den Belangen des Naturschutzes wird der Gesetzentwurf nicht gerecht. Es mangelt an einem schlüssigen Konzept, das die Anliegen der privaten Erwerber von Naturschutzflächen und der Naturschutzverbände zusammenführt. Nur ein Zusammenwirken von öffentlicher Hand, Wald- und Grundbesitzern und Naturschutzverbänden kann zur Bewahrung der Naturschätze in den neuen Bundesländern führen.
Dies zeigt, der vorliegende Gesetzentwurf ist noch lange nicht entscheidungsreif. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert daher eine grundlegende Überarbeitung, die den berechtigten Interessen der Betroffenen wirklich Rechnung trägt.
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