CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Fischer/Meister: Keine neuen Sonderlasten für Deutschland
Berlin (ots)
Der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB, und der Berichterstatter für Umwelt und Energie im Verkehrs- und Baubereich, Dr. Michael Meister MdB, erklären zur Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates der EU über nationale Emissionsgrenzen für bestimmte Luftschadstoffe:
Für Deutschland dürfen keine neuen Sonderlasten bei der Festlegung von nationalen Emissionshöchstgrenzen entstehen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei den Beratungen auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, gleiche Ausgangsvoraussetzungen bei der Ermittlung von Umweltbelastungen in den Mitgliedstaaten sicherzustellen. Dies hat der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion in seiner Sitzung am 19.01.2000 einstimmig beschlossen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist in der Vergangenheit ihrer Verantwortung für die Reduzierung von Luftschadstoffen gerecht geworden. Deutschland hat bereits erhebliche Vorleistungen erbracht, um eine Reduzierung von Luftschadstoffen zur Reduzierung der Versauerung, des troposphärischen Ozons und der Eutrophierung zu erreichen.
Diese Vorleistungen haben einen finanziellen Aufwand im zweistelligem Milliardenbereich erfordert und damit die Wettbewerbssituation der deutschen Wirtschaft beeinflusst. Die in der NEC-Richtlinie enthaltenen Obergrenzen für Deutschland, die um 20% (SO2) bzw. 33% (NH3) über den von Deutschland im Rahmen der ECE akzeptierten Emissionen liegen, erfordern zusätzliche finanzielle Mittel von mindestens 2 Mrd. ECU/Jahr, das entspricht etwa 30% der Gesamtkosten innerhalb der EU. Aufgrund der hohen Bevölkerungs-, Industrie- und Verkehrsdichte, die intensive Landwirtschaft und die zentrale europäische Lage ist Deutschland in besonderem Maße mitbetroffen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist der Auffassung, dass die Bundesregierung bei der weiteren gemeinschaftlichen Vorgehensweise gegen die verantwortlichen Luftschadstoffe auf eine EU-weite Harmonisierung drängen soll, die Wettbewerbsverzerrungen mildert, bevor die Frage einer erneuten Senkung der nationalen Emissionsobergrenzen aufgeworfen wird.
Daneben sollen die weitere Optimierung der Kosten bei Maßnahmen zur Emissionsminderung sowie die Reduzierung des Mess- und Berichtsaufwands im Vordergrund stehen. Des weiteren ist eine enge Abstimmung von kurz- und langfristigen Reduzierungsmaßnahmen unter Beachtung der grenzüberschreitenden Problematik sowie der Abgleich der Maßnahmen mit anderen Politiken der EU, insbesondere der Agrarpolitik notwendig.
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