Alle Storys
Folgen
Keine Story von CDU/CSU - Bundestagsfraktion mehr verpassen.

CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Union hält Aufklärung für erforderlich

Berlin (ots)

Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. UA,
Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, hat heute im Untersuchungsausschuss
folgende Erklärung abgegeben:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dem Antrag zur Einsetzung des
Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag ausdrücklich
zugestimmt, weil wir Aufklärung für erforderlich halten. Deshalb
erwarten wir jetzt, dass die notwendige Beweisaufnahme zur Klärung
der dem Untersuchungsausschuss zugrundeliegenden Fragen unverzüglich
beginnt.
Um unsere Arbeit in den Beratungssitzungen zu beschleunigen und zu
erleichtern, möchte ich unsere Rechtsauffassung zu der Beweiserhebung
und damit auch zum Untersuchungsauftrag einmal grundsätzlich
darlegen:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird darauf achten, dass sich die
Beweiserhebung zur Einhaltung eines rechtsstaatlichen,
verfassungskonformen Verfahrens streng an dem beschlossenen
Untersuchungsauftrag orientieren wird. Dies gilt sowohl für die
Beweisbeschlüsse als auch für die Durchführung der Beweisaufnahme.
Dabei ist die Vorschrift des Artikel 21 Abs. 1 GG eine zentrale
Maxime. Aus ihr leitet sich der Grundsatz der Chancengleichheit der
Parteien ab, den das Bundesverfassungsgericht zu Recht in den Rang
einer "demokratisch-egalitären Grundlage unserer Verfassungsordnung"
gehoben hat. Grundsätzlich müssen alle Parteien formal gleich
behandelt werden. Der Staat in Gestalt des Untersuchungsausschusses
darf die vorgefundene Wettbewerbslage der Parteien nicht verfälschen
und keine Partei gegenüber anderen diskriminieren. Dies wäre der
Fall, wenn der Untersuchungsausschuss Interna der CDU, insbesondere
ihre Vermögenssituation und ihre Spendenpraxis, isoliert ausforschen
und den übrigen im Ausschuss vertretenen Parteien damit einen
unzulässigen Einblick in die inneren Verhältnisse der CDU geben
würde. Was die CDU zu offenbaren hat, richtet sich ausschließlich
nach den Bestimmungen des fünften Abschnitts des Parteiengesetzes
über Umfang und Ausgestaltung der Rechenschaftslegung.
Eine isolierte Untersuchung der Spendenpraxis der CDU ist nach dem
Untersuchungsauftrag rechtlich nicht möglich. Er bezieht sich auch
nur auf solche Spenden, Provisionen, andere finanzielle Zuwendungen
oder Vorteile, die dazu geeignet waren, politische
Entscheidungsprozesse der ehemaligen von CDU/CSU und F.D.P.
getragenen Bundesregierungen zu beeinflussen, oder sie tatsächlich
beeinflusst haben. Es geht also primär darum, das Regierungshandeln
zu beleuchten und sich erst dann der Spendenpraxis zuzuwenden. So
sieht es der Untersuchungsauftrag nicht nur vor, so verlangt es auch
der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der gebietet, nur erforderliche
Beweise zu erheben.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion