CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Union hält Aufklärung für erforderlich
Berlin (ots)
Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. UA, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, hat heute im Untersuchungsausschuss folgende Erklärung abgegeben:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dem Antrag zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag ausdrücklich zugestimmt, weil wir Aufklärung für erforderlich halten. Deshalb erwarten wir jetzt, dass die notwendige Beweisaufnahme zur Klärung der dem Untersuchungsausschuss zugrundeliegenden Fragen unverzüglich beginnt.
Um unsere Arbeit in den Beratungssitzungen zu beschleunigen und zu erleichtern, möchte ich unsere Rechtsauffassung zu der Beweiserhebung und damit auch zum Untersuchungsauftrag einmal grundsätzlich darlegen:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird darauf achten, dass sich die Beweiserhebung zur Einhaltung eines rechtsstaatlichen, verfassungskonformen Verfahrens streng an dem beschlossenen Untersuchungsauftrag orientieren wird. Dies gilt sowohl für die Beweisbeschlüsse als auch für die Durchführung der Beweisaufnahme. Dabei ist die Vorschrift des Artikel 21 Abs. 1 GG eine zentrale Maxime. Aus ihr leitet sich der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien ab, den das Bundesverfassungsgericht zu Recht in den Rang einer "demokratisch-egalitären Grundlage unserer Verfassungsordnung" gehoben hat. Grundsätzlich müssen alle Parteien formal gleich behandelt werden. Der Staat in Gestalt des Untersuchungsausschusses darf die vorgefundene Wettbewerbslage der Parteien nicht verfälschen und keine Partei gegenüber anderen diskriminieren. Dies wäre der Fall, wenn der Untersuchungsausschuss Interna der CDU, insbesondere ihre Vermögenssituation und ihre Spendenpraxis, isoliert ausforschen und den übrigen im Ausschuss vertretenen Parteien damit einen unzulässigen Einblick in die inneren Verhältnisse der CDU geben würde. Was die CDU zu offenbaren hat, richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen des fünften Abschnitts des Parteiengesetzes über Umfang und Ausgestaltung der Rechenschaftslegung.
Eine isolierte Untersuchung der Spendenpraxis der CDU ist nach dem Untersuchungsauftrag rechtlich nicht möglich. Er bezieht sich auch nur auf solche Spenden, Provisionen, andere finanzielle Zuwendungen oder Vorteile, die dazu geeignet waren, politische Entscheidungsprozesse der ehemaligen von CDU/CSU und F.D.P. getragenen Bundesregierungen zu beeinflussen, oder sie tatsächlich beeinflusst haben. Es geht also primär darum, das Regierungshandeln zu beleuchten und sich erst dann der Spendenpraxis zuzuwenden. So sieht es der Untersuchungsauftrag nicht nur vor, so verlangt es auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der gebietet, nur erforderliche Beweise zu erheben.
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