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Schnieber-Jastram: Chancen der Zeitarbeit nutzen - Vorschlag der Union
Berlin (ots)
Die sozialpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Birgit Schnieber-Jastram MdB, erklärt zur heutigen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung im Deutschen Bundestag zum von der Union eingebrachten Gesetzentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes:
Stagnation auf dem Arbeitsmarkt, das ist die Bilanz der Schröder-Regierung. Was wir brauchen ist mehr Dynamik auf dem Arbeitsmarkt zur Schaffung von mehr Arbeitsplätzen. Das Instrument der Zeitarbeit ist ein wichtiges Element, um diese Dynamik auf dem Arbeitsmarkt zu fördern. Der Gesetzentwurf der Union ist ein entscheidender Beitrag hierzu. Dass es notwendig ist, die Zeitarbeit auszubauen, dies zeigen auch die positiven Erfahrungen anderer europäischer Staaten. So lag der Anteil der Zeitarbeitnehmer in den Ländern, die erhebliche Erfolge auf dem Arbeitsmarkt erreicht haben, deutlich höher als in Deutschland. Betrug der Anteil der Zeitarbeitnehmer in Deutschland 1998 nur 0,7 %, lag er z. B. in den Niederlanden mit 4,6 % oder in Großbritannien mit 3,7 % deutlich höher. Der Anteil der Zeitarbeit ist in Deutschland demnach unterentwickelt, obwohl bereits jetzt ca. 30 % der Zeitarbeit vom Entleiher übernommen werden. Unsere Vorschläge: Die zulässige Höchstdauer der Überlassung eines Leiharbeitnehmers an denselben Entleiher wird von 12 Monaten auf 36 Monate erweitert. Das Verbot, die Dauer des Arbeitsverhältnisses zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher auf die Dauer der erstmaligen Überlassung an einen Entleiher zu beschränken (Synchronisationsverbot), wird grundsätzlich aufgehoben. Die Beschränkung für befristete Arbeitsverträge zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher wird abgeschafft. Dadurch werden die Verleiher mit allen anderen Arbeitgebern gleichgestellt.
Die Vorschläge der Union haben bei den Sachverständigen breite Zustimmung gefunden. In den schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen ist deutlich geworden, dass durch den weiteren Ausbau der Zeitarbeit der von allen Seiten für notwendig erachtete Abbau der Zahl der Überstunden erreicht werden kann. Auch von der Regierungskoalition benannte Sachverständige haben attestiert, dass durch den Gesetzentwurf soziale Nachteile der Arbeitnehmer nicht zu erwarten seien und die vorgeschlagenen Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zur wirkungsvolleren Nutzung des Instruments der Zeitarbeit führen kann.
Insgesamt betrachtet bieten die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen arbeitsmarktpolitische Effekte durch zusätzliche Einstellungen von Leiharbeitnehmern. Dies führt auch zu entlastenden Wirkungen auf den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit und den Bundeshaushalt insgesamt.
Es ist nun an der Regierungskoalition sich unseren Vorschlägen anzuschließen, um mehr Dynamik auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen und damit einen wichtigen Beitrag für den Abbau der Arbeitslosigkeit zu leisten.
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