CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Friedrich/Volquartz: BAföG-Reform darf nicht verschleppt werden
Berlin (ots)
Anlässlich der erstmaligen Beratung der Anträge zur BAföG-Reform im Bildungsausschuss erklären der bildungs- und forschungspolitsche Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Gerhard Friedrich MdB, und die Berichterstatterin, Angelika Volquartz MdB:
Nach Auskunft von Staatssekretär Wolf-Michael Cantenhusen im Ausschuss wäre die Zahlung eines Bildungsgeldes an alle Erwachsene, die sich in der Ausbildung befinden, anstelle der Förderung der Eltern durch den Familienleistungsausgleich verfassungsrechtlich möglich. Damit steht fest, dass seine Ministerin mit ihrem 3-Körbe-Modell nicht an verfassungsrechtlichen Hürden, sondern am Machtwort des Bundeskanzlers gescheitert ist. Alle Experten sind sich einig, dass Schröders Argument, viele Eltern hätten Kindergeld und Steuererleichterungen schon bei der Finanzierung ihres Häuschens fest eingeplant, voll daneben liegt. Trotzdem war Frau Bulmahn sofort bereit, verbindliche Zusagen im SPD-Wahlprogramm und in der Koalitionsvereinbarung zu vergessen und ihr ursprüngliches Reformkonzept zu kippen. Sie erwies sich wieder einmal als besonders "pflegeleicht".
Wir haben schon in der Vergangenheit festgestellt, dass der Sockelbetrag nicht mehr finanzierbar ist, wenn er z. B. wegen des Gleichbehandlungsgebotes nicht nur an Studierende, sondern grundsätzlich an alle Erwachsene in der Ausbildung bezahlt wird. Die Mehrkosten eines Bildungsgeldes von 400 DM monatlich wurden heute mit 1,2 - 1,5 Milliarden DM, die eines Betrages von 500 DM mit 3,5 - 4 Milliarden DM angegeben. Hinzu kommen noch die Kosten der notwendigen Verbesserung der einkommens-abhängigen Aufbauförderung, auf die gerade die Kinder aus einkommensschwachen Familien dringend angewiesen sind. Ein Konzept, das im Ergebnis mindestens von einer Verdoppelung der BAföG-Ausgaben von z. Zt. jährlich 2,3 Milliarden DM ausging, war von vornherein ebenso unrealistisch, wie das Versprechen, die Investitionen für Bildung und Forschung zu verdoppeln.
Mit ihren Eckpunkten vom 20. Januar übernimmt die Bundesbildungsministerin jetzt den Vorschlag der CDU/CSU, die Leistungen im Rahmen des bisherigen BAföG-Systems deutlich zu verbessern. Dies liegt deshalb nahe, weil auch das teure Bildungsgeld die meisten Studierenden nicht von der finanziellen Abhängigkeit von den Eltern befreit hätte. Der entscheidend Mangel des geltenden Rechts, nämlich das Absinken der Förderquote auf zuletzt etwa 21 Prozent, kann auch durch eine Reform "im System" behoben werden. Mit den zusätzlichen Mitteln muss gezielt den Familien mit mittleren Einkommen geholfen werden, die zur Zeit wegen zu niedriger Freibeträge durch den Rost fallen.
Mit großer Sorge stellen wir fest, dass das Bildungsministerium weder die einzelnen Verbesserungsvorschläge (z. B. Erhöhung der Freibeträge) konkretisieren noch die Höhe der jeweiligen Mehrausgaben beziffern kann. Die Erklärung des Finanzministeriums, Frau Bulmahn müsse die Mehrausgaben aus ihrem eigenen Haushalt erwirtschaften, zeigt, dass die Abstimmung in der Bundesregierung noch aussteht. Auf das Versprechen des Bundeskanzlers, 500 Millionen DM zusätzlich bereitzustellen, ist nach allen Erfahrungen kein Verlass. Alles deutet darauf hin, dass die Leistungsverbesserungen erst im Herbst 2001 und damit viel zu spät in Kraft treten sollen. Deshalb haben wir heute mit der FDP eine Anhörung zur BAföG-Reform durchgesetzt. Die Erfahrungen der letzten Wochen haben gezeigt: Nur solange dieses Thema auf der Tagesordnung des Bundestages steht, sieht sich die Koalition gezwungen, schneller zu entscheiden. Die BAföG-Reform darf auf keinen Fall weiter verschleppt werden.
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