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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Friedrich/Volquartz: BAföG-Reform darf nicht verschleppt werden

Berlin (ots)

Anlässlich der erstmaligen Beratung der Anträge zur
BAföG-Reform im Bildungsausschuss erklären der bildungs- und
forschungspolitsche Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Gerhard Friedrich MdB, und die Berichterstatterin, Angelika
Volquartz MdB:
Nach Auskunft von Staatssekretär Wolf-Michael Cantenhusen im
Ausschuss wäre die Zahlung eines Bildungsgeldes an alle Erwachsene,
die sich in der Ausbildung befinden, anstelle der Förderung der
Eltern durch den Familienleistungsausgleich verfassungsrechtlich
möglich. Damit steht fest, dass seine Ministerin mit ihrem
3-Körbe-Modell nicht an verfassungsrechtlichen Hürden, sondern am
Machtwort des Bundeskanzlers gescheitert ist. Alle Experten sind sich
einig, dass Schröders Argument, viele Eltern hätten Kindergeld und
Steuererleichterungen schon bei der Finanzierung ihres Häuschens fest
eingeplant, voll daneben liegt. Trotzdem war Frau Bulmahn sofort
bereit, verbindliche Zusagen im SPD-Wahlprogramm und in der
Koalitionsvereinbarung zu vergessen und ihr ursprüngliches
Reformkonzept zu kippen. Sie erwies sich wieder einmal als besonders
"pflegeleicht".
Wir haben schon in der Vergangenheit festgestellt, dass der
Sockelbetrag nicht mehr finanzierbar ist, wenn er z. B. wegen des
Gleichbehandlungsgebotes nicht nur an Studierende, sondern
grundsätzlich an alle Erwachsene in der Ausbildung bezahlt wird. Die
Mehrkosten eines Bildungsgeldes von 400 DM monatlich wurden heute mit
1,2 - 1,5 Milliarden DM, die eines Betrages von 500 DM mit 3,5 - 4
Milliarden DM angegeben. Hinzu kommen noch die Kosten der notwendigen
Verbesserung der einkommens-abhängigen Aufbauförderung, auf die
gerade die Kinder aus einkommensschwachen Familien dringend
angewiesen sind. Ein Konzept, das im Ergebnis mindestens von einer
Verdoppelung der BAföG-Ausgaben von z. Zt. jährlich 2,3 Milliarden DM
ausging, war von vornherein ebenso unrealistisch, wie das
Versprechen, die Investitionen für Bildung und Forschung zu
verdoppeln.
Mit ihren Eckpunkten vom 20. Januar übernimmt die
Bundesbildungsministerin jetzt den Vorschlag der CDU/CSU, die
Leistungen im Rahmen des bisherigen BAföG-Systems deutlich zu
verbessern. Dies liegt deshalb nahe, weil auch das teure Bildungsgeld
die meisten Studierenden nicht von der finanziellen Abhängigkeit von
den Eltern befreit hätte. Der entscheidend Mangel des geltenden
Rechts, nämlich das Absinken der Förderquote auf zuletzt etwa 21
Prozent, kann auch durch eine Reform "im System" behoben werden. Mit
den zusätzlichen Mitteln muss gezielt den Familien mit mittleren
Einkommen geholfen werden, die zur Zeit wegen zu niedriger
Freibeträge durch den Rost fallen.
Mit großer Sorge stellen wir fest, dass das Bildungsministerium
weder die einzelnen Verbesserungsvorschläge (z. B. Erhöhung der
Freibeträge) konkretisieren noch die Höhe der jeweiligen Mehrausgaben
beziffern kann. Die Erklärung des Finanzministeriums, Frau Bulmahn
müsse die Mehrausgaben aus ihrem eigenen Haushalt erwirtschaften,
zeigt, dass die Abstimmung in der Bundesregierung noch aussteht. Auf
das Versprechen des Bundeskanzlers, 500 Millionen DM zusätzlich
bereitzustellen, ist nach allen Erfahrungen kein Verlass. Alles
deutet darauf hin, dass die Leistungsverbesserungen erst im Herbst
2001 und damit viel zu spät in Kraft treten sollen. Deshalb haben wir
heute mit der FDP eine Anhörung zur BAföG-Reform durchgesetzt. Die
Erfahrungen der letzten Wochen haben gezeigt: Nur solange dieses
Thema auf der Tagesordnung des Bundestages steht, sieht sich die
Koalition gezwungen, schneller zu entscheiden. Die BAföG-Reform darf
auf keinen Fall weiter verschleppt werden.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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