CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Fritz: Neue Rüstungsexportrichtlinien europa- und industriepolitisch falsch und gefährlich
Berlin (ots)
Zur Neufassung der politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern erklärt der Berichterstatter für die Außenwirtschaftspolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erich G. Fritz MdB:
Mit der am 19.1.2000 getroffenen Entscheidung der Bundesregierung über die Neufassung der politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern hat das Bundeskabinett durch einen Alleingang ihren Einfluß auf eine europäische Regelung der Rüstungsexportpolitik stark beeinträchtigt.
Die Formulierung, dass Kriegswaffen nicht mehr an Länder geliefert werden dürfen, in denen die Menschenrechte massiv verletzt werden, bringt doch in Wirklichkeit keine neuen Erkenntnisse. Die Bundesregierung wäre auch nach den bestehenden Richtlinien, wenn sie es denn gewollt hätte, jederzeit und bei jedem Einzelfall in der Lage gewesen, die Menschenrechtslage als ausschlaggebenden Beurteilungsgegenstand für eine Entscheidung über Waffenexporte zugrunde zu legen. Ihre jetzige Orientierung am EU-Verhaltenskodex zeigt, dass die Grundlage dafür längst vorhanden war.
Trotz der Vereinbarung, bei der Prüfung der Menschenrechtslage in einem Empfängerland neben den Lageberichten des Auswärtigen Amtes auch die Beurteilungen von internationalen Menschenrechtsorganisationen wie auch der EU, des Europarates, der UN und der OSZE zu berücksichtigen, darf stark bezweifelt werden, dass Abwägungsprozesse anders ablaufen könnten als in der Vergangenheit.
Menschenrechte können zudem nicht das einzige Kriterium bei der Genehmigung von Waffenexporten sein. Stabilität und Bündnisfähigkeit müssen dabei ebenso berücksichtigt werden. Durch die von der rot-grünen Bundesregierung beschlossenen Rüstungsexportrichtlinien droht Deutschland allerdings die Gefahr eines nationalen Alleingangs in der Rüstungspolitik. Ein nationaler Alleingang würde jedoch nicht nur die deutschen Einflußmöglichkeiten auf die sicherheitspolitischen Entscheidungen im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik mindern, sondern auch die Leistungs- und Kooperationsfähigkeit der deutschen Rüstungsindustrie behindern.
Planungssicherheit für die deutsche Rüstungsindustrie wie auch Leistungs- und Kooperationsfähigkeit müssen aber gewährleistet sein. Dies ist umso dringender, als die Bedeutung der Rüstungsindustrie seit der Beendigung des Ost-West-Konflikts ohnehin kontinuierlich zurückgegangen ist. So ist nicht nur ihr Beitrag zum BIP angesichts des schrumpfenden Verteidigungsetats auf etwa 0,3% gesunken. Mit dieser Entwicklung ist auch ein massiver Arbeitsplatzabbau einher gegangen. Von ehemals 280 000 Arbeitsplätzen existieren heute nur noch etwa 90 000. Mit der Verabschiedung der neuen Rüstungsexportrichtlinien drohen nun weitere Arbeitsplätze im Bereich der Hochtechnologie und der Produktion verloren zu gehen. Die vordringliche Aufgabe der Bundesregierung muss daher darin bestehen, der auf ihre Mindestkapazitäten reduzierten wehrtechnischen Industrie in Deutschland die Existenzgrundlage und Kooperationsfähigkeit mit den europäischen Partnern zu erhalten.
Schließlich kann die Verabschiedung der Rüstungsexportrichtlinien auch nicht als Stärkung der Handlungsfähigkeit der rot-grünen Regierungskoalition betrachtet werden, da bezweifelt werden muss, dass der koalitionsinterne Streit mit der Neufassung der Richtlinien für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aufgehoben ist. Ganz im Gegenteil - ein weiterer Streit wird auch in Zukunft nicht abzuwenden sein. Er bricht spätestens dann wieder aus, wenn es darum geht, eine Einigung über die Ausfuhr deutscher Panzer in die Türkei zu erzielen. Die ersten Reaktionen bündnisgrüner Politiker zeigen bereits, auf welch wackligen Beinen die getroffene Vereinbarung steht. Entgegen den Forderungen von Bündnis 90/Die Grünen wird der Deutsche Bundestag keine Möglichkeit erhalten, Rüstungsexporte zu kontrollieren. Die Schaffung parlamentarischer Kontrolle aber war angeblich ein unverzichtbares Ziel grüner Politiker, das sie nun aufgegeben haben.
Die CDU/CSU-Fraktion hat heute im Wirtschaftsausschuss verlangt, die Neuregelung erneut auf die Tagesordnung zu setzen und die Diskussion im Beisein des Wirtschafts- und des Außenministers weiter zu führen.
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