CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Beweisaufnahme strikt am Untersuchungsauftrag orientieren
Berlin (ots)
Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt:
Die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im 1. Untersuchungsausschuss haben gestern weitere Beweisanträge im 1. Untersuchungsausschuss eingebracht.
Als Zeugen sollen vernommen werden, der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Wolfgang Clement, NRW-Bau- und Verkehrsminister Dr. Michael Vesper sowie Staatssekretär Dr. Frank-Walter Steinmeier, früherer Chef der niedersächsischen Staatskanzlei. Die Zeugen baten den damaligen Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann im Mai 1998, sich bei den Verkaufsverhandlungen der Gesellschaftsanteile des Bundes an den Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften für den Zuschlag an den regionalen Bieterkreis einzusetzen. Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reinhard Höppner und das frühere Mitglied des Verwaltungsrates der Treuhandanstalt, Hermann Rappe, sollen als Zeuge zu den Umständen der Leuna/Minol Privatisierung gehört werden. Ferner haben wir beantragt, die Akten der Bundesregierung beizuziehen über die Lieferung von Flugzeugen durch die Deutsche Airbus GmbH an kanadische und thailändische Fluggesellschaften Ende der achtziger/Anfang der neunziger Jahre sowie über die Lieferung von MBB-Hubschraubern an die kanadische Küstenwache in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre. Ebenfalls beigezogen werden sollen die Akten des Thyssen-Konzerns über den Verkauf von 36 Panzerfahrzeugen vom Typ "Fuchs" an Saudi-Arabien und deren Lieferung aus dem Bestand der Bundeswehr im Jahr 1991. Schließlich haben wir noch beantragt, Prof. Dr. Otto Depenheuer von der Universität Köln und Professor Dr. Peter Huber von der Universität Jena zu den Ziffern I und III des Untersuchungsauftrages als Sachverständige zu hören. Die Sachverständigen sollen sich insbesondere dazu äußern, wo die Trennlinie zu ziehen ist zwischen der verfassungskonformen Erfüllung des Untersuchungsauftrages und dem Verbot der isolierten Ausforschung der Vermögenssituation und der Spendenpraxis der CDU insgesamt. Da der Untersuchungsausschuss die angebliche Käuflichkeit von Entscheidungen der früheren Bundesregierung untersuchen soll, bleibt es sachgerecht, unverzüglich mit der Vernehmung der bereits beschlossenen Zeugen Kohl, Genscher, Stoltenberg, Möllemann und Waigel zu beginnen. Die Aussagen dieser Zeugen werden entscheidend zur Erfüllung des Untersuchungsauftrages beitragen. Ein anderes Vorgehen der Koalitionsmehrheit wäre das frühe Eingeständnis, daß sie selbst nicht daran glaubt, die frühere Bundesregierung sei käuflich gewesen.
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