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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Austermann: Eichel\047s "Steuerreform 2000" - keine dauerhafte Entlastung!

Berlin (ots)

Zu den Auswirkungen der rot-grünen "Steuerreform
2000" auf die Einnahmen des Bundes und des öffentlichen
Gesamthaushaltes erklärt der haushaltspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Ein Vergleich der Steuereinnahmen aller öffentlichen Hände in den
Jahren 2001 bis 2003, zeigt unter Berücksichtigung der letzten
Steuerschätzung und der im Jahr 1999 beschlossenen
Steuerrechtsänderungen (Ökosteuer, Familienförderung,
Steuerbereinigungsgesetz 1999, Haushaltssanierungsgesetze) sowie der
von Bundesfinanzminister angekündigten "Steuerreform 2000", dass eine
dauerhafte Entlastung der Steuerzahler allenfalls in bescheidenem
Maße zu erwarten ist:
Nur 2001 müssen öffentlicher Gesamthaushalt und Bund deutliche
Steuermindereinnahmen hinnehmen. Nach Durchführung aller
Steuerrechtsänderungen werden 2002 und 2003 die Einnahmen im
öffentlichen Gesamthaushalt geringfügig, beim Bund sogar deutlich
über den Schätzansätzen von Mai 1999 liegen. Von 1998 auf 2003 werden
die Steuereinnahmen des Bundes um 90 Mrd DM, die der öffentlichen
Hände auf eine Billion DM ansteigen. Eine gesamtwirtschaftlich
dauerhaft spürbare Netto-Entlastung findet nicht statt. In der
Endstufe gleicht die "Steuerreform 2000" lediglich die Mehrbelastung
der Bürger und Unternehmen durch die Ökosteuer aus. (s. Tabelle und
Grafiken)
Da die Ökosteuer allein dem Bund zusteht, während die
Steuerausfälle auf Grund der "Steuerreform 2000" etwa zur Hälfte bei
Ländern und Kommunen anfallen, erhöht sich der Anteil des Bundes an
den Steuereinnahmen. Im Übrigen führt dieser "Austausch" zu einem
etwas höheren Anteil der indirekten Steuern am gesamten
Steueraufkommen.
Ab dem Jahr 2002 wird die Steuerlast das heutige Niveau wieder
erreichen. Da die Mehreinnahmen aus der Ökosteuer etwa zur Hälfte zur
Finanzierung des Haushalts herangezogen und nicht, wie ursprünglich
versprochen, allein zur Senkung der Beitragslast in der
Rentenversicherung verwendet werden, fallen die Sozialabgaben - alles
in allem - nicht unter das heutige Niveau.
Das bedeutet insgesamt, dass es entgegen den Versprechungen der
rot-grünen Bundesregierung bei Steuern und Abgaben keine spürbare
Entlastung für Bürger und Unternehmen geben wird - mit Ausnahme des
Jahres 2001, dem letzten vollen Rechnungsjahr vor der nächsten
Bundestagswahl. Zusammen mit den späteren Stufen (2003 und 2005)
bleibt die Reform im Volumen deutlich hinter dem CDU-Konzept zurück.
Die um ein Jahr vorgezogene "Steuerreform 2000" entpuppt sich
damit als Täuschungsmanöver, als bloße rot-grüne Wahlkampfhilfe.
Steuereinnahmen
Fortschreibung der Steuereinnahmen des Öffentlichen 
Gesamthaushaltes (öGH) - G - und des Bundes - B - für die Jahre 2001
- 2003 ausgehend von der Steuerschätzung Mai 1999
2000     2001     2002     2003    2004
                                         - in Mrd. DM -
Steuerschätzung öGH   G     904,4   936,2    956,4    997,3
         Mai 99          G     907,4
                         B     384,1   397,3    404,3    421,0
         Nov.99          B     384,9
   Steuerschätzung Bund
         Mai 99
            Nov.99
Steuerrechtsänderungen
   (nach Steuerschätzung 
   beschlossen)
Ökosteuer (2.-5.Stufe)  G     5,1     10,4    15,7    21,1
                           B     5,1     10,4    15,7    21,1
Familienförderung       G     - 4,4   - 5,1   - 4,9   - 6,4
                           B     - 1,9   - 3,2   - 3,5   - 3,8
Steuerbereinigungsgesetz '99
                           G     - 1,9   - 3,7   - 3,5   - 2,4
                           B     - 0,9   - 1,8   - 1,7   - 1,3
HH-Sanierungsgesetze
   (insbes. Eigenheimzulage)
                           G      0,1     0,3     0,5      0,7
                           B     0,05     0,1     0,2      0,3
Steuerrechtsänderungen
   (konkret angekündigt)
"Steuerreform 2000"     G   -    - 44,5   - 15,7   - 26,6   - 29,4
   (21.12.99)              B   -    - 21,4   -  8,2   - 13,5   - 14,1
Sonstige Veränderungen  G       3,0     7,5     11,5    16,0
   (ab 2001 insbesondere   B       1,6     3,4      5,2     7,0
   Selbstfinanzier-
   ungseffekte 
   "Steuerreform 2000", 
   d.h. jährl. 0,5 vH BIP 
   zusätzl. Wachstum)
Summen (gerundet)       G       906     901     960     1000
                           B       389     388     412      431

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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