CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Austermann: Eichel\047s "Steuerreform 2000" - keine dauerhafte Entlastung!
Berlin (ots)
Zu den Auswirkungen der rot-grünen "Steuerreform 2000" auf die Einnahmen des Bundes und des öffentlichen Gesamthaushaltes erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Ein Vergleich der Steuereinnahmen aller öffentlichen Hände in den Jahren 2001 bis 2003, zeigt unter Berücksichtigung der letzten Steuerschätzung und der im Jahr 1999 beschlossenen Steuerrechtsänderungen (Ökosteuer, Familienförderung, Steuerbereinigungsgesetz 1999, Haushaltssanierungsgesetze) sowie der von Bundesfinanzminister angekündigten "Steuerreform 2000", dass eine dauerhafte Entlastung der Steuerzahler allenfalls in bescheidenem Maße zu erwarten ist:
Nur 2001 müssen öffentlicher Gesamthaushalt und Bund deutliche Steuermindereinnahmen hinnehmen. Nach Durchführung aller Steuerrechtsänderungen werden 2002 und 2003 die Einnahmen im öffentlichen Gesamthaushalt geringfügig, beim Bund sogar deutlich über den Schätzansätzen von Mai 1999 liegen. Von 1998 auf 2003 werden die Steuereinnahmen des Bundes um 90 Mrd DM, die der öffentlichen Hände auf eine Billion DM ansteigen. Eine gesamtwirtschaftlich dauerhaft spürbare Netto-Entlastung findet nicht statt. In der Endstufe gleicht die "Steuerreform 2000" lediglich die Mehrbelastung der Bürger und Unternehmen durch die Ökosteuer aus. (s. Tabelle und Grafiken)
Da die Ökosteuer allein dem Bund zusteht, während die Steuerausfälle auf Grund der "Steuerreform 2000" etwa zur Hälfte bei Ländern und Kommunen anfallen, erhöht sich der Anteil des Bundes an den Steuereinnahmen. Im Übrigen führt dieser "Austausch" zu einem etwas höheren Anteil der indirekten Steuern am gesamten Steueraufkommen.
Ab dem Jahr 2002 wird die Steuerlast das heutige Niveau wieder erreichen. Da die Mehreinnahmen aus der Ökosteuer etwa zur Hälfte zur Finanzierung des Haushalts herangezogen und nicht, wie ursprünglich versprochen, allein zur Senkung der Beitragslast in der Rentenversicherung verwendet werden, fallen die Sozialabgaben - alles in allem - nicht unter das heutige Niveau.
Das bedeutet insgesamt, dass es entgegen den Versprechungen der rot-grünen Bundesregierung bei Steuern und Abgaben keine spürbare Entlastung für Bürger und Unternehmen geben wird - mit Ausnahme des Jahres 2001, dem letzten vollen Rechnungsjahr vor der nächsten Bundestagswahl. Zusammen mit den späteren Stufen (2003 und 2005) bleibt die Reform im Volumen deutlich hinter dem CDU-Konzept zurück.
Die um ein Jahr vorgezogene "Steuerreform 2000" entpuppt sich damit als Täuschungsmanöver, als bloße rot-grüne Wahlkampfhilfe.
Steuereinnahmen
Fortschreibung der Steuereinnahmen des Öffentlichen Gesamthaushaltes (öGH) - G - und des Bundes - B - für die Jahre 2001 - 2003 ausgehend von der Steuerschätzung Mai 1999
2000 2001 2002 2003 2004 - in Mrd. DM -
Steuerschätzung öGH G 904,4 936,2 956,4 997,3 Mai 99 G 907,4 B 384,1 397,3 404,3 421,0 Nov.99 B 384,9 Steuerschätzung Bund Mai 99 Nov.99
Steuerrechtsänderungen (nach Steuerschätzung beschlossen)
Ökosteuer (2.-5.Stufe) G 5,1 10,4 15,7 21,1 B 5,1 10,4 15,7 21,1
Familienförderung G - 4,4 - 5,1 - 4,9 - 6,4 B - 1,9 - 3,2 - 3,5 - 3,8
Steuerbereinigungsgesetz '99 G - 1,9 - 3,7 - 3,5 - 2,4 B - 0,9 - 1,8 - 1,7 - 1,3
HH-Sanierungsgesetze (insbes. Eigenheimzulage) G 0,1 0,3 0,5 0,7 B 0,05 0,1 0,2 0,3
Steuerrechtsänderungen (konkret angekündigt)
"Steuerreform 2000" G - - 44,5 - 15,7 - 26,6 - 29,4 (21.12.99) B - - 21,4 - 8,2 - 13,5 - 14,1
Sonstige Veränderungen G 3,0 7,5 11,5 16,0 (ab 2001 insbesondere B 1,6 3,4 5,2 7,0 Selbstfinanzier- ungseffekte "Steuerreform 2000", d.h. jährl. 0,5 vH BIP zusätzl. Wachstum)
Summen (gerundet) G 906 901 960 1000 B 389 388 412 431
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