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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis/von Stetten: Rot-Grün erschweren unnötig die Strafverfolgung

Berlin (ots)

Zur 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs der
Bundesregierung zum Strafverfahrensrecht "StVÄG 1999" erklären der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB, und der Berichterstatter, Prof. Dr. Wolfgang von Stetten
MdB:
Wir begrüßen es sehr, dass den Strafverfolgungsbehörden für ihre
tägliche Arbeit eine umfassende Grundlage für die Datenerhebung und
deren Verwendung an die Hand gegeben wird. Der jetzt verabschiedete
Gesetzentwurf geht auf lange, sorgfältige und intensive Vorarbeiten
der CDU/CSU und F.D.P. Fraktionen der vergangenen Legislaturperiode
zurück. Die Rot - Grüne Koalition hat aber die Chance vertan, auf der
Grundlage dieser Vorarbeiten einen Gesetzentwurf zu verabschieden,
der die Belange des Datenschutzes und der effektiven Strafverfolgung
gleichermaßen berücksichtigt. Die Strafverfolgung wird unnötig
erschwert. Die verabschiedeten Regelungen sind teilweise nicht
praktikabel und führen zu einem enormen bürokratischen Aufwand.
Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist die Tatsache, dass in unserem
Staat in Zeiten, in denen wir mit Personalvermehrung nicht rechnen
können, vielmehr Personalreduzierungen hinnehmen müssen, es eine ganz
besondere Verantwortung für die Wahrung der Effizienz der
Strafverfolgung gibt. Es geht darum, in einer vorsichtigen Abwägung
einerseits rechtsstaatliche Bedingungen wie rechtliches Gehör,
justizförmiges Strafverfahren, Belange des Datenschutzes und des
Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zu sichern, aber diesem
Staat andererseits auch die Instrumente zu lassen, die er braucht, um
im Kampf gegen die Kriminalität zu bestehen. Diese Abwägung hat die
Rot-Grüne Koalition zu Lasten der Strafverfolgung getroffen.
Dies lässt sich an einem Beispiel verdeutlichen:
Darf die Polizei rechtmäßig gewonnene Erkenntnisse aus ihrer
Präventivarbeit auch anschließend bei der Strafverfolgung, das heißt
repressiv, nutzen? Die jetzt in § 161 Absatz 2 und 3 verabschiedete
Regelung widerspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die
die Verwendung von Präventivdaten grundsätzlich unbeschränkt zulässt.
Informationen, die bei der Polizei zur Verfügung stehen, müssen auch
für die Strafverfolgung grundsätzlich unbeschränkt verfügbar sein.
Die neue Vorschrift führt auch zu Abgrenzungsschwierigkeiten bei der
Klärung, woher die Informationen kommen. Aus gutem Grund äußert sich
die Strafprozessordnung nicht zum Präventivbereich.
Die vorgenommene Erschwerung der Verwendung von Daten, die
polizeirechtlich rechtmäßig erhoben sind, ist der Öffentlichkeit
nicht vermittelbar.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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