CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Grill: Energiepolitik der Bundesregierung offensichtlich nicht mit EU-Recht vereinbar
Berlin (ots)
Im Zusammenhang mit den von der Bundesregierung vorgelegten Entwürfen zum Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform sowie zum Gesetz zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien (EEG) kritisiert der energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kurt-Dieter Grill MdB, die Unzulänglichkeiten der rot-grünen Bundesregierung:
Die Gesetzgebung der Bundesregierung ist mangelhaft vorbereitet und offensichtlich nicht mit EU-Recht vereinbar. Die Bundesregierung gelangt ein weiteres Mal in schwere Bedrängnis bezüglich ihrer Gesetzgebung zur Energiepolitik. Nach den vorliegenden Unterlagen hat die EU-Kommission (Generaldirektion Wettbewerb) Ende Januar in einem Schreiben an die ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die im Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform vorgesehene 10-jährige Steuerbefreiung, bezogen auf die Investitionskosten einer GuD-Anlage, einen zu hohen Subventionswert hat und damit unter Beihilfegesichtspunkten nicht genehmigungsfähig ist. Dieser Brief widerspricht eindeutig der öffentlichen Darstellung von Bundesumweltminister Jürgen Trittin, in der geplanten Regelung sei keine Gas-Beihilfe, sondern lediglich die Beseitigung eines Wettbewerbsnachteils zu sehen. Da die Stellungnahme der zuständigen Direktorin einem Vorbescheid von Wettbewerbskommissar Mario Monti gleichkommt und damit nicht lediglich eine Äußerung auf der Arbeitsebene darstellt - wie der Bundesumweltminister Glauben machen möchte -, dürfte insbesondere dem BMU-Junktim "KWK-Quote gegen GuD-Befristung" die Basis entzogen worden sein. Gleichzeitig gibt es auch schwerwiegende Bedenken der Europäischen Kommission gegen die Novelle zum Stromeinspeisungsgesetz, die ebenfalls von der Bundesregierung bis zum heutigen Tage nicht ausgeräumt wurden.
Die Bundesregierung muss bis zur Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages zum EEG am 14.02.2000 eine verbindliche Stellungnahme zu der EU-rechtlichen Bewertung ihrer Förderpolitik vorlegen.
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