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Sothmann: EuGH-Urteil stärkt Rechte der Frauen
Berlin (ots)
Zur Entscheidung des EuGH, den Mutterschutz nicht als Abwehrgesetz gegen Schwangere zu mißbrauchen, erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bärbel Sothmann MdB (Hessen):
Das Votum des EuGH hat ganz deutlich gemacht: Die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie verbietet, daß einer Schwangeren die Einstellung auf eine unbefristete Stelle mit Hinweis auf das Mutterschutzgesetz verweigert wird.
Das Urteil stärkt die Rechte von Schwangeren auf dem Arbeitsmarkt nachdrücklich. Es unterstreicht die Zielstellung des Mutterschutzgesetzes in seiner Schutzfunktion für Schwangere. Das Gesetz dafür zu benutzen, Frauen den Zugang zu einer Beschäftigung zu verwehren, stellt einen unerträglichen Mißbrauch dar.
Das zeitweilige Beschäftigungsverbot für Schwangere bei bestimmten, besonders belastenden Tätigkeiten darf nicht zu einem generellen Ausschluß von Frauen im gebärfähigen Alter vom Arbeitsmarkt führen.
Wenn wir eine familienfreundliche und damit eine zukunftsfähige Gesellschaft wollen, müssen wir bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern anfangen. Für uns ist klar: Jedweder Diskriminierung von Frauen treten wir energisch entgegen !
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