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Sothmann: EuGH-Urteil stärkt Rechte der Frauen

Berlin (ots)

Zur Entscheidung des EuGH, den Mutterschutz nicht
als Abwehrgesetz gegen Schwangere zu mißbrauchen, erklärt die
Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Bärbel Sothmann MdB (Hessen):
Das Votum des EuGH hat ganz deutlich gemacht:
   Die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie verbietet, daß einer
Schwangeren die Einstellung auf eine unbefristete Stelle mit Hinweis
auf das Mutterschutzgesetz verweigert wird.
Das Urteil stärkt die Rechte von Schwangeren auf dem Arbeitsmarkt
nachdrücklich. Es unterstreicht die Zielstellung des
Mutterschutzgesetzes in seiner Schutzfunktion für Schwangere. Das
Gesetz dafür zu benutzen, Frauen den Zugang zu einer Beschäftigung zu
verwehren, stellt einen unerträglichen Mißbrauch dar.
Das zeitweilige Beschäftigungsverbot für Schwangere bei
bestimmten, besonders belastenden Tätigkeiten darf nicht zu einem
generellen Ausschluß von Frauen im gebärfähigen Alter vom
Arbeitsmarkt führen.
Wenn wir eine familienfreundliche und damit eine zukunftsfähige
Gesellschaft wollen, müssen wir bei der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie für Eltern anfangen. Für uns ist klar: Jedweder
Diskriminierung von Frauen treten wir energisch entgegen !

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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