CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hüppe: Ablehnung von Fixerstuben durch Bundesrat ist sachgerecht
Berlin (ots)
Zum heutigen Bundesratsbeschluß zum Betäubungsmittelgesetz erklärt der Drogenpolitische Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hubert Hüppe, MdB:
Die Ablehnung der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes durch den Bundesrat ist begrüßenswert. Insbesondere unter Berücksichtigung der einhelligen Ablehnung des Gesetzentwurfs durch alle Sachverständigen bei der Anhörung des Gesundheitsausschusses zu Fixerstuben ist die heutige Entscheidung nur folgerichtig und sachgerecht.
Wenn nun die Bundesregierung den Vermittlungsausschuß anruft, so bietet dies die Chance, die beiden Bestandteile des Gesetzes - die Qualitätssicherung der Methadonsubstitution und die Legalisierung von Fixerstuben - zu entflechten.
Die Neuregelung der Substitution wurde auch von der CDU/CSU befürwortet, um die Probleme der Methadonabgabe in den Griff zu bekommen. Die dramatische Zunahme der Drogentoten im Zusammenhang mit Methadon, der Methadon-Schwarzmarkt und die Defizite in der psychosozialen Betreuung machen neue Regelungen notwendig.
Die Legalisierung von Fixerstuben hingegen ist weiterhin abzulehnen. Schließlich hatten die Sachverständigen - selbst die von der Koalition benannten - den Gesetzentwurf in der Anhörung des Gesundheitsausschusses im November 1999 einhellig abgelehnt.
Eine Zustimmung des Bundesrates hätte aufgrund der vage formulierten, erst von den einzelnen Bundesländern auszufüllenden "Mindeststandards" für Fixerstuben Rechtsuneinheitlichkeit und einen drogenpolitischen Flickenteppich zur Folge gehabt.
Die von der Bundesregierung vorgesehenen "Mindeststandards" schlossen weder den Besuch von Minderjährigen oder Schwangeren noch von Methadonpatienten in Fixerstuben aus. Sogar die frühere Einschränkung auf intravenösen Drogenkonsum war ersatzlos aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden. Nach dem Willen der rot-grünen Bundesregierung hätten in Drogenkonsumräumen nun beliebige Drogen in jeder Form konsumiert werden können. Dies wäre ein besonders verhängnisvolles Signal für die Drogenprävention gewesen.
Bereits die hohen Kosten von mindestens 600.000 DM pro Fixerstube und Jahr würden zu drastischen Einschnitten in wichtigen Bereichen der kommunalen Drogenhilfe führen.
Die Union setzt weiter auf differenzierte Hilfen. Wer Drogensucht als Krankheit begreift, muß die Wege aus der Sucht - vom niedrigschwelligen Bereich bis zur qualifizierten Therapie und Rehabilitation - ausbauen. Anstelle suchterhaltener Maßnahmen muß das Ziel die Heilung der Drogensucht bleiben, auch wenn dies schwieriger und weniger medienwirksam ist.
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