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CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Kansy/Willner: Klimmt soll Nachtragshaushalt vorlegen

Berlin (ots)

Zur Sicherstellung des parlamentarischen
Haushalts-Gestaltungsrechts sollte die Bundesregierung über einen
Nachtragshaushalt offen legen, wie sie die Haushaltslöcher im
Einzelplan Verkehr/Bau schließen wird. Dies fordern der
wohnungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Dietmar Kansy MdB, und der Berichterstatter der Arbeitsgruppe Verkehr
und Bau, Gert Willner MdB:
Um noch schnell vor der Landtagswahl in Schleswig-Holstein
vollmundig ein Milliarden schweres Verkehrsprogramm für eine ferne
Zukunft mit Geld, das er erst noch dem LKW-Verkehr aus der Tasche
ziehen will, versprechen zu können, muss Verkehrs- und Bauminister
Klimmt mit allen Tricks seine akuten Haushaltsnöte verschleiern.
Auch, weil er nicht den Mut hatte, das noch von seinem Vorgänger
Müntefering eingefädelte Wohngeld-Abkassiermanöver von über 2,2
Milliarden DM zu Lasten der Kommunen rechtzeitig abzubrechen.
Bundesfinanzminister Eichel hat Klimmt jetzt ins Obligo genommen,
den um mindestens 2,2 Milliarden DM unterdotierten Ansatz bei den
Wohngeldausgaben im laufenden Jahr durch Einsparungen im eigenen Etat
gegen zufinanzieren. Klimmt weicht derzeit allen parlamentarischen
Fragen aus, wie er das bewerkstelligen will. Da im Baubereich die
Ausgaben weitestgehend durch gesetzliche Verpflichtungen
beziehungsweise Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern festgelegt
sind, steht ihm wohl nur der Weg offen, die Straßenbaumittel weiter
zu kürzen.
Im Interesse der parlamentarischen Haushaltskontrolle fordern wir
deshalb die Bundesregierung auf, in einem Nachtragshaushalt offen
zulegen, wie der zusätzliche Ausgabenbedarf - zu dem wahrscheinlich
noch die 4,6 Milliarden DM Einnahmenminderungen aus den gestoppten
Verhandlungen über den Verkauf von Eisenbahnerwohnungen hinzu kommen
können - aufgefangen werden soll. Bei der derzeitigen Absicht, den
Ausgabenbedarf durch überplanmäßige Ausgaben bereit zustellen, kann
sich die Regierung nicht auf Art. 112 Grundgesetz berufen, der
überplanmäßige Ausgaben nur im Falle eines unvorhergesehenen
Bedürfnisses vorsieht. Schon bei den Haushaltsberatungen im Bundestag
Ende November war angesichts des geschlossenen Widerstandes aller
Bundesländer bereits erkennbar, dass der rot-grüne Rückzug aus der
hälftigen Kostentragung des pauschalierten Wohngeldes zum Scheitern
verurteilt war. Ohne Nachtragshaushalt ginge das parlamentarische
Mitspracherecht über immerhin 10 bis 30% des Klimmt'schen Etats
verloren.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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