CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Fischer: Anti-Stau-Programm unseriös
Berlin (ots)
Der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer (Hamburg) MdB, erklärt zur Ankündigung des Bundesverkehrsministers Klimmt, mit einem "gewaltigen Anti-Stau-Programm dem täglichen Verkehrschaos auf unseren Straßen den Kampf anzusagen":
Die Zielsetzung ist richtig, denn ein Programm für eine Engpassbeseitigung auf unseren Straßen ist mehr als dringlich. Deshalb ist diese von einer rot-grüne Koalition eher unerwartete Erkenntnis von uns um so mehr zu begrüßen. Allerdings werte ich die Ankündigung eher populistisch als seriös, denn:
Mittel für das Programm soll es erst im Jahr 2003 geben. Das ist zu spät.
Es ist bislang nicht sichergestellt, dass die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Erhebung einer elektronischen strecken- und nutzungsbezogene Gebühr für Lkw bis 31.12.2002 überhaupt erfüllt werden.
Es ist deshalb absolut unwahrscheinlich, dass die noch nicht verabschiedete, geschweige denn eingeführte elektronische Gebühr für Lkw am 01. Jan. 2003 schon Einnahmen erbracht haben wird. Zudem ist völlig unklar, über welche Laufzeit die genannten 7,4 Mrd. DM zum einen eingenommen und zum zweiten verwendet werden sollen. Es macht schon einen erheblichen Unterschied, ob dies auf ein oder z.B. zehn Jahre verteilt werden soll.
Es ist nicht entschieden, ob die Einnahmen aus dieser Gebühr für den Verkehrshaushalt zweckgebunden werden, oder der BMF nicht vielmehr wie bisher die Einnahmen zumindest anteilig in seine Kassen wandern lässt.
Für den Straßenbau sind auch nicht 7,4 sondern nur 3,7 Mrd. DM vorgesehen, die andere Hälfte soll für die Bundesschienenwege und die Bundeswasserstraßen verwendet werden. Die Laufzeit ist, wie oben gesagt, unklar.
Es ist nicht entschieden, welche Gebührenhöhe pro Lkw noch als wettbewerbsverträglich angesetzt werden kann. Im Extremfall würden bei einer jährlichen Gebühr von 7,4 Mrd DM rd. 3 Pfennig pro tkm als Gebühr fällig, für einen 40 t Lkw also rd. 1,20 DM pro km. Dies zeigt die Absurdität dieses Betrages ohne nähere Angaben. Die Kommission "Verkehrsinfrastrukturfinanzierung" geht von lediglich 25 Pf/km aus, d.h. die Einnahmen würden sich auf lediglich rd. 1,6 Mrd DM belaufen.
Diesen fraglichen Ansätzen stehen folgende Fakten gegenüber:
Der Umfang baureifer Straßenbauprojekte beträgt inzwischen über 5 Mrd. DM, für die keine Finanzierung besteht.
Die Straßenbaumittel im Investitionsprogramm 1999 bis 2002 des BM VBW betragen rd. 18 Mrd DM und liegen damit um 5 Mrd. DM unter dem Ansatz, der in der Mittelfristplanung des Verkehrsministers Wissmann vorgesehen war, d.h. Kürzung um 5 Mrd DM für den Vierjahreszeitraum.
Der größere Anteil der Straßenbaumaßnahmen des Investitionsprogramms fällt mit rd. 22 Mrd. DM erst ab 2003 an. Der Realisierungszeitraum beträgt bis 2010. Die globale Minderausgabe im Verkehrshaushalt für 2001/2002 in Höhe von 2,6 Mrd. DM wird nach der Vereinbarung der Koalitionspartner ganz zu Lasten des Straßenbaus gehen. In 2003 stehen weitere 2,37 Mrd. DM globale Minderausgabe an.
Die Finanzplanung des BM VBW sieht für die Investitionen für die Bundesfernstraßen weiter sinkende Ansätze bis 2002 vor (- 630 Mio. DM gegenüber den Ansätzen der Mittelfristplanung im Wissmann-Haushalt). Auch der Investitionsanteil für die Schienenwege (- 610 Mio. DM) und Bundeswasserstraßen (- 280 Mio. DM) ist in diesem Zeitraum rückläufig. Insgesamt werden die Investitionen in diesen drei Bereichen in der Mittelfristplanung des BM VBW nicht erhöht sondern um rd. 1,5 Mrd. DM gekürzt.
Wertung: Auch die neue Ankündigungsnummer ist unseriös. Der Bundesverkehrsminister kaschiert seine Investitionskürzungen unter immer neuen Überschriften. Sein bislang unfinanziertes "Anti-Stau-Programm" ist vor allem ein "Wahlprogramm" für NRW, das den Löwenanteil der Mittel bekommen soll, zu Lasten der anderen Bundesländer und der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit. Der Wahlkampf lässt grüßen !
Unsere Forderungen:
Schnellstmögliche Einführung einer elektronischen, nutzungsabhängigen Gebühr für Lkw, die in voller Höhe für den Straßenbau zweckgebunden wird. Dabei Nutzung der Kompensationsmöglichkeiten, die bezüglich der Anwendung der EU-Mindeststeuersätze für unser Güterkraftverkehrsgewerbe noch offen sind, um die Harmonisierung im Wettbewerb zu fördern, zumal jede Mineralölsteuererhöhung sich voll gegen die Harmonisierung auswirkt.
Zweckbindung eines Anteils an der Mineralölsteuer für den Bundesfernstraßenbau entsprechend dem Grundgedanken der Straßenbaufinanzierung nach Artikel 1 Abs.1 des Straßenbaufinanzierungsgesetzes
Erhöhung der Investitionsquote für den Bundesfernstraßenbau entsprechend des BVWP-Szenariums (beeinflusste Bedarfsfortschreibung).
Verstärkte Nutzung des Einsatzes privaten Kapitals zur Realisierung von Straßenbauprojekten. Dies setzt voraus, dass das einengende EU-Recht diesbezüglich umgehend geändert wird und diesbezügliche Initiativen sofort ergriffen werden.
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell